Es ergeht folgender Beschluss:

 

  1. Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt die Satzung und die Badeordnung wie in der Verwaltungsvorlage 023/2010 vorgeschlagen. In § 4 Abs. 4 der Badeordnung für das Freibad der Gemeinde Havixbeck werden die Wörter „und 3“ gestrichen.

 

Ratsbeschluss: einstimmig ohne Enthaltungen

 

  1. Der Gemeinderat beschließt, die Eintrittsgelder für die Kinder der Hartz IV-Empfänger zu erlassen.

 

Ratsbeschluss: 15 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt die Anlage 3 der Satzung für die Bäder der Gemeinde Havixbeck (Gebührentarif) gemäß folgender Tabelle, unter der Berücksichtigung, dass auch die Kinder von Hartz IV – Empfängern freien Eintritt in die Bäder haben.

 

Anmerkung der Verwaltung: Da gemäß der Verwaltungsvorlage Empfänger (also auch Erwachsene) von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, Sozialgesetzbuch XII und Asylbewerberleistungsgesetz eine 50 %ige Ermäßigung erhalten sollten, wird nach dem neuen Beschluss des Rates davon ausgegangen, dass die Kinder aller drei Empfängergruppen die Ermäßigung in voller Höhe erhalten sollen.

 

  1.  

 

 

Derzeitiger Eintrittspreis

Vorgeschlagener Preis

Hallenbad/Freibad je

 

 

Einzel-Kind

1,00 €

1,00 €

Einzel-Erwachsener

2,00 €

3,00 €

Zehner-Kind

7,50 €

7,50 €

Zehner-Erwachsener

15,00 €

24,00 €

Saison-Kind

15,00 €

15,00 €

Saison-Erwachsener

26,00 €

42,00 €

Saison-Familie

51,00 €

63,00 €

Freibad

 

 

Einzel-Spät-Erwachsener

---------

2,00 €

Zehner-Spät-Erwachsener

---------

16,00 €

Saison-Kind

15,00 €

15,00 €

Freibad und Hallenbad

 

 

Jahres-Kind

28,00 €

28,00 €

Jahres-Erwachsener

41,00 €

60,00 €

Jahres-Familie

77,00 €

90,00 €

Sommerferien NRW

 

 

Ferienticket-Kind

---------

12,00 €

 

Ratsbeschluss: einstimmig

 

RM Schäpers bittet die Verwaltung, auch andere sozialschwache Familien bei dem Erlass des Eintrittsgeldes zu berücksichtigen.

Der Bürgermeister hält dies für einen guten Gedanken, weist jedoch darauf hin, dass die Umsetzbarkeit gegeben sein muss und eventuell Probleme bereiten könnte.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 23/2010 liegt vor.

Ausschuss für Schule, Soziales, Jugend und Sport, 09.03.2010, Top 9,

Haupt- und Finanzausschuss, 17.03.2010, Top 6.