Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, zunächst von der Planung und
Durchführung von Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung an der Münsterstraße
abzusehen.
Nach Ablauf von 2 Jahren soll unter Hinzunahme von Prüfergebnissen der
Kreispolizeibehörde erneut geprüft werden, ob entsprechender Handlungsbedarf
besteht.
Die Verwaltungsvorlage 120/2012 liegt vor.
Bau- und Verkehrsausschuss vom 25.10.2012 TOP 13