Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Finanzaufsicht des Kreises Coesfeld die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn vor Rechtskraft des Haushalts 2013 einzuholen und nach deren Erhalt das Ausschreibungsverfahren für die Beschaffung des BHKW durchzuführen.

 

In den Haushalt 2013 werden abhängig von der Klärung der Vorsteuerabzugsberechtigung 157.000 € (netto, soweit Vorsteuerabzug möglich) bzw. 187.000 € (brutto, soweit Vorsteuerabzug nicht möglich) bereit gestellt.


Die Verwaltungsvorlage 119/2012 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 25.10.2012 TOP 9

Haupt- und Finanzausschuss vom 07.11.2012 TOP 12

 

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Ersatzbeschaffung eines 50 kWel. Blockheizkraftwerkes mit ganzjährigem Netzersatzbetrieb mit Synchronmotor mit einem Notkühler (Variante 5).

 

Die beschlossene Variante wird zusätzlich mit einem Abgaswärmetauscher zur Wärmerückgewinnung der Wärmeenergie im Abgas ausgestattet.

 

einstimmig beschlossen, Ja: 26

 

Nachdem sich die Ratsmitglieder einstimmig für die Ersatzbeschaffung eines BHKWs mit zusätzlichem Abgaswärmetauscher entschieden haben, bittet Bürgermeister Gromöller über den Zeitpunkt der Beschaffung des BHKWs und die Bereitstellung der Haushaltsmittel hierfür zu beraten.

 

Herr Gottheil erklärt, dass 60.000 € für die Installation eines BHKWs im Haushalt 2011 bereitgestellt wurden. Für die nun beschlossene Variante 5 inkl. Notkühler liegen jetzt konkrete Zahlen vor. Es seien demnach Mittel von insgesamt 136.000 € netto (ohne Beraterleistungen) erforderlich. Herr Gottheil schlägt daher vor, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ergänzen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Finanzaufsicht des Kreises Coesfeld die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn vor Rechtskraft des Haushalts 2013 einzuholen und nach deren Erhalt das Ausschreibungsverfahren für die Beschaffung des BHKW durchzuführen.

 

In den Haushalt 2013 werden abhängig von der Klärung der Vorsteuerabzugsberechtigung 157.000 € (netto, soweit Vorsteuerabzug möglich) bzw. 187.000 € (brutto, soweit Vorsteuerabzug nicht möglich) bereit gestellt.

 

Um die richtigen Schritte zu unternehmen hält es Herr Gottheil für sinnvoll, einen Berater hinzuzuziehen. Für diesen und einen Ansatz für Kleinleistungen ist die Investitionssumme in einer Höhe ca. 10% der Investitionssumme erhöht worden, die in der obigen Ergänzung des Beschlussvorschlages berücksichtigt wurden.

 

Herr Krotoszynski weist darauf hin, dass sich das EEG-Gesetz in Kürze verändern werde und sich dies auch positiv auf BHKWs auswirken könnte. Es stelle sich daher die Frage, ob es zunächst nicht besser sei, die Veränderungen des EEG-Gesetzes abzuwarten.

 

Herr Wientges antwortet, dass aufgrund des Stromliefervertrages mit der RWE die Gemeinde Havixbeck lediglich eine maximale Leistung von 50 kWel. selbst produzieren darf, so dass wir nach jetzigem Stand kein BHKW mit einer Leistung von 70 kWel betreiben dürfen.

 

Herr Wilken befürwortet es grundsätzlich, ein Beratungsbüro einzuschalten und bittet die Verwaltung, in der nächsten Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses in einem Bericht vorzutragen, was an Leistungsphasen geplant ist.

 

Hiernach lässt Bürgermeister Gromöller über den Beschlussvorschlag von Herrn Gottheil abstimmen.