Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Planes zur 2. förmlichen Änderung des Bebauungsplanes „Pieperfeld“ mit dem Inhalt, dass künftig für den Bereich des Bebauungsplans „Pieperfeld“ Wohngebäude nicht mehr als 3 Wohnungen haben dürfen. Der Änderungsbereich gilt für das gesamte Baugebiet Pieperfeld. und ist als Anlage 2 der Verwaltungsvorlage Nr. 112/2012 dargestellt.

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat den Änderungsplan mit Begründung für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

einstimmig beschlossen, Ja: 25, Enthaltung: 1

 

Hiernach wird darüber abgestimmt, ob die Grundstückseigentümer schriftlich benachrichtigt werden sollen.

 

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Die Grundstückseigentümer sollen separat zur öffentlichen Bekanntmachung angeschrieben und über die Planungsabsicht der Gemeinde informiert werden.

 

mehrheitlich beschlossen, Ja: 13, Nein: 11, Enthaltung: 2


Die Verwaltungsvorlage 112/2012 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 25.10.2012 TOP 10

 

Zunächst wird eine Anfrage der Ausschussmitglieder aus dem Bau- und Verkehrsausschuss beantwortet. Es wurde nachgefragt, wie hoch die Kosten für eine schriftliche Benachrichtigung der Grundstückseigentümer im Baugebiet „Pieperfeld“ sind.

 

Frau Böse teilt mit, dass Porto- und Personalkosten in Höhe von insgesamt ca. 187 € für ein Anschreiben aller Grundstückseigentümer anfallen würden. Sie weist auf die Alternative einer öffentlichen Veranstaltung hin, in der die Planungsabsichten vorgestellt werden und bittet die Ratsmitglieder um Stellungnahme, wie die Öffentlichkeit einbezogen werden soll.

 

Es entwickelt sich eine kurze Diskussion. Von verschiedenen Ausschussmitgliedern werden unterschiedliche Meinungen vertreten:

 

-          Eine Infoveranstaltung soll stattfinden. Die Grundstückseigentümer sollen hierzu schriftlich eingeladen werden.

-          Eine Infoveranstaltung soll stattfinden. Die Einladung hierzu soll öffentlich bekannt gemacht werden.

-          Die Grundstückseigentümer sollen ausschließlich schriftlich über die Planungsabsichten informiert werden.

-          Es soll weder eine Infoveranstaltung geben, noch sollen die Grundstückseigentümer angeschrieben werden. Die Planungsabsichten sollten wie auch sonst gehandhabt öffentlich bekannt gemacht werden, damit kein Exempel statuiert werde.

 

Bürgermeister Gromöller lässt zunächst über den Beschlussvorschlag gemäß Verwaltungsvorlage abstimmen.