Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Neufassung der Straßenreinigungssatzung in der Gemeinde Havixbeck:

(Text siehe Anlage)


Die Verwaltungsvorlage 113/2012 liegt vor.

 

Seitens der Ausschussmitglieder werden folgende Fragen zu der Änderung der Straßenreinigungssatzung gestellt:

 

  1. Wie definiert sich der Begriff „Reinigungspflichtiger Anlieger“? Wann ist ein solcher nicht vorhanden, mit der Folge, dass der Anlieger auf der gegenüberliegenden Seite die ganze Straße reinigen muss (§ 1)? Eine Beantwortung der Anfrage wird in der Sitzung des Gemeinderates zugesagt.

 

  1. Der Passus „(2) Fahrbahnen und Gehwege sind wöchentlich einmal …..“ in § 2 ist textlich unschlüssig und muss überarbeitet werden.

 

Einige Ausschussmitglieder bemängeln, dass den Bürgern immer mehr Aufgaben auferlegt werden. In der Neufassung der Straßenreinigungssatzung werde jetzt auch vorgeschrieben, dass die Gehwege nicht nur von Verunreinigungen, sondern auch von Unkraut freizuhalten seien (§ 2). Dies sei insbesondere für ältere Bürger schwierig. Andere Ausschussmitglieder sind jedoch der Meinung, dass die Bürger diese Aufgaben überwiegend schon von sich aus erledigen. Außerdem wird daraufhingewiesen, dass die Straßenreinigungsgebühren der Gemeinde Havixbeck im interkommunalen Vergleich eher niedrig seien. Diese seien in der Höhe auch nur beizubehalten, wenn die Bürger weiterhin an der Straßenreinigung beteiligt werden.

 

Unter Vorbehalt der Klärung der obigen Fragen stimmen die Ausschussmitglieder über den nachfolgenden Beschlussvorschlag ab.