In der Sitzung des Ausschusses für Bau- und Gemeindeentwicklung am 14.11.2019 und der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus, Denkmal und Kultur am 18.11.2019 wurde der Bericht der Verwaltung (V0/109/2019) zum Sachstand „Ausbau der 100 Schlösser-Route“ zur Beratung entgegen genommen.

Im Februar erfolgte die Ausschreibung der entsprechenden Baumaßnahmen.

 

Danach stellte sich heraus, dass die benötigten Genehmigungen der unteren Naturschutzbehörde beim Kreis Coesfeld zu den geplanten Ausbaumaßnahmen nicht vorliegen. Da Vertreter des Kreises Coesfeld alle Wege befahren und dazu die Wegeoberfläche und potentielle Gefahrenpunkte bewertet hatten, war die Verwaltung davon ausgegangen, dass innerhalb der Behörde die geplanten Ausbaumaßnahmen entsprechend abgestimmt waren.

 

Daraufhin wurde die bereits im Februar 2020 erfolgte Ausschreibung der Baumaßnahmen – bedingt durch das Nichtvorliegen der erforderlichen Genehmigungen - aufgehoben.

Zeitgleich wurde bei der Bezirksregierung eine Fristverlängerung der Baumaßnahmen bis zum 30.09.2021 beantragt; diese liegt dazu vor.

Die fehlenden Genehmigungen zum Ausbau der Teilabschnitte wurden bei der unteren Landschaftsbehörde beantragt.

 

Seit kurzer Zeit liegt die umfangreiche Stellungnahme der Abteilung Natur- und Bodenschutz des Kreises zu den Ausbaumaßnahmen vor. Zu 5 Teilabschnitten sind aufgrund des Eingriffs in Natur und Landschaft gemäß §§ 30 u. 33 LNatSchG NRW i.V.m. §§ 14 und 17 BNatSchG diese Maßnahmen naturschutzrechtlich genehmigungspflichtig.

 

Von diesen Festsetzungen kann die untere Naturschutzbehörde auf Antrag nach § 67 BNatSchG i.V.m. § 75 Abs. 1 LG Befreiung erteilen.

 

Die notwendigen Genehmigungen zur Befreiung hat die Verwaltung zwischenzeitlich beantragt. Der Beirat der unteren Naturschutzbehörde wird voraussichtlich im August 2020 tagen. Erst danach können die weiteren Maßnahmen veranlasst werden. Zum Ausbau eines weiteren Teilabschnittes (Allee bei Schulze Schleithoff) in Herkentrup wurde keine Genehmigung in Aussicht gestellt, da das Vorhaben ohne erhebliche Verletzung des Wurzelwerkes oder anderweitige Schädigungen der Bäume nicht durchführbar ist. Der Fördergeber wurde hiervon in Kenntnis gesetzt.

 

Durch die Eingriffsbewertung nach dem Biotopverfahren von Eingriffen und Bemessung von Ausgleichsmaßnahmen ergibt sich für die Gemeinde Havixbeck für die entsprechenden Ausbaumaßnahmen eine zu kompensierende Differenz von 6975 Biotopwertpunkten. Der Ausgleich dieser Biotopwertpunkte soll durch das gemeindliche Ökokonto erfolgen. Der Fördergeber wurde darüber informiert.

  

Ich gehe davon aus, dass die Maßnahmen im Herbst diesen Jahres erneut ausgeschrieben werden können und im ersten Halbjahr 2021 die Baumaßnahmen dazu erfolgen.  

 

Aus Gründen der Verkehrssicherheit wurden in den letzten Wochen seitens des gemeindlichen Bauhofes zunächst die Löcher und weitere Unebenheiten auf der 100 Schlösser-Route beseitigt.