Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Ausschussvorsitzende Wilken Herrn Brinkmann, Leiter der Bauaufsicht des Kreises Coesfeld.

 

Herr Brinkmann erläutert anhand einer PowerPoint-Präsentation die Möglichkeiten der Baugestaltung im Außenbereich, zeigt die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen auf und erklärt, was beim Bauen im Außenbereich zu berücksichtigen ist. Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt.

 

Der Außenbereich sei eigentlich eine Bauverbotszone. Für alle Bauvorhaben gelte daher der § 35 Baugesetzbuch (siehe Präsentation). Hierin sei unter anderem geregelt, dass ein Bauvorhaben im Außenbereich das Orts- und Landschaftsbild nicht verunstalten dürfe. Der Begriff „verunstalten“ sei allerdings schwer zu definieren. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Entscheidung vom 13.04.1995 versucht, diesen Begriff zu erklären (siehe Präsentation). Herr Brinkmann weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine Gestaltungssatzung in den Bebauungsplänen schon eine Möglichkeit der Einflussnahme biete. Ferner hält er eine Kommunikation zwischen Gemeinde, Bauherren und Architekten für sehr sinnvoll. Auch der zwischenzeitlich gebildete Gestaltungsbeirat könne mit in die Gespräche einbezogen werden. Seiner Erfahrung nach könne durch frühzeitige Gespräche in der Planungsphase viel erreicht werden.

 

Es entwickelt sich eine kurze Diskussion darüber, wann ein Bauvorhaben als „verunstaltet“ gelte. Herr Brinkmann erklärt, dass die Begründung fundiert sein müsse. Nur die negative Bewertung eines Bauvorhabens durch den Gestaltungsbeirat reiche beispielsweise nicht aus. Weite Teile der Öffentlichkeit müssten ebenfalls Einwände gegen das Bauvorhaben erheben.

 

Frau Böse erklärt, dass der Kreis Coesfeld prüfen müsse, ob ein fehlerhaftes Verhalten der Gemeinde Havixbeck vorliege, wenn diese das gemeindliche Einvernehmen aus Gründen der „Verunstaltung“ versage. Der Kreis hat dann rechtlich die Möglichkeit, das fehlende Einvernehmen der Gemeinde zu ersetzen. Bei einer fehlerhaften Versagung des Einvernehmens müsse man mit Ersatzansprüchen seitens der Bauherren rechnen.

 

Im Laufe der folgenden Beratung wird nochmals hervorgehoben, dass es absolut sinnvoll sei, schon in der Planungsphase Gespräche mit den Bauherren und Architekten zu führen und ggfs. den Gestaltungsbeirat frühzeitig mit einzubeziehen, um das Bauvorhaben positiv zu beeinflussen. Bauherren seien unter Umständen für Hinweise dankbar.

 

Frau Böse weist darauf hin, dass die Gemeinde bei Bauvorhaben im Außenbereich im Allgemeinen erst nach Abschluss der Planungsphase im Zuge des Bauantrages und des gemeindlichen Einvernehmens eingeschaltet werde. In dieser Phase sei es schwierig, noch beratend tätig zu werden und Einfluss zu nehmen.

 

Bürgermeister Gromöller fragt nach, ob die Möglichkeit bestehe, durch den Kreis Coesfeld früher über ein fragliches Bauvorhaben informiert zu werden, damit der Gestaltungsbeirat frühzeitig eingeschaltet werden könne. Herr Brinkmann antwortet, dass er eine frühzeitige Kommunikation für sehr sinnvoll halte.

 

Herr Wilken dankt Herrn Brinkmann für seine Ausführungen.