Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 11

Der Ausschuss nimmt den Beschlusstext wie folgt zur Kenntnis:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, den in der Sitzung des Rates am 25.06.2020 vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes „Baugebiet Masbeck, Teil 1“ in einem Verfahren nach § 13 b BauGB öffentlich auszulegen und die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Sinne des § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Bei der Bekanntmachung der Auslegung ist darauf hinzuweisen, dass der Plan im Verfahren nach § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/034/2020 liegt vor.

 

Herr Krotoszynski möchte diesen Punkt nur zur Kenntnis nehmen und vor Beschlussfassung die Planungen für einen Kreisverkehr vorgelegt bekommen.

Frau Böse antwortet, dass ein städtebaulicher Entwurf mit beiden Varianten zur Ratssitzung vorgelegt wird, wie schon unter TOP 7 erklärt.

 

Die Ausschussmitglieder diskutieren verschiedene Fragestellungen, Herr Wientges fasst zusammen. Es gehe um den Knotenpunkt, die Kosten für Netto- und Bruttobauland, die Frage, über welche Straße die Erschließung des Baugebietes stattfinden soll und die Frage des Anschlusses an die Kanalisation Am Stopfer.

 

Herr Eilers möchte außerdem wissen, ob die Wege in der Burikesiedlung Gemeindefläche oder Privatstraßen seien.

 

Antwort der Verwaltung:

Bei diesen Wegen handelt es sich um Verkehrsflächen im Eigentum der Gemeinde Havixbeck.

 

Herr Albrecht ergänzt, dass wegen der Erschließung Kita eine hohe zeitliche Brisanz vorliege und erteilt den Fraktionen bis zum Anfang der 25. KW die Aufgabe, offene Fragen zu formulieren und vorzulegen, die die Verwaltung dann bis zur Ratssitzung beantworten könne.

Er schlägt vor, den Beschlussvorschlag zunächst zur Kenntnis zu nehmen.

 

Die Ausschussmitglieder erklären übereinstimmend ihr Einverständnis.

 


Abstimmungsergebnis: