Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat nimmt die in der Sitzung des Ausschusses für Bau- und Gemeindeentwicklung am 28.05.2020 vom Planungsbüro De Zwarte Hond vorgestellte Rahmenplanung für die Entwicklung des Baugebietes Masbeck an der Münsterstraße sowie des Bahnhofes mit Umfeld zur Kenntnis und beschließt, die von den Fraktionen eingebrachten Änderungen und Anträge in die weiteren Planungen einzubeziehen. Ferner soll das betrachtete Gebiet auf den im Arbeitskreis Ortsentwicklung festgelegten Umfang einschließlich der Flächen Wehmeyer und rund um Raiffeisen ausgeweitet werden.

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/033/2020 liegt vor.

 

Herr Rottmann vom Büro De Zwarte Hond aus Köln, das im Rahmen des Förderprogramms “Bauland an der Schiene” beauftragt wurde, stellt mit einer Präsentation die Entstehung und den bisherigen Stand der Planungen u.a. bezüglich des Regenwassermanagements, der Gebäudetypologie und -dichte und der Erschließung vor.

Die Präsentation ist als Anlage 1 zum Protokoll im Ratsinformationssystem (nur online) eingestellt.

 

Das Areal ermögliche eine ungefähre Dichte von 15 Wohneinheiten (WE) pro Hektar (ha), wenn ausschließlich Einfamilienhäuser gebaut würden; bei Doppelhäusern ca. 20 WE/ha, Reihenhäusern ca. 30 WE/ha, bei Mehrfamilienhäusern könne man ungefähr von 50 WE pro ha ausgehen. Die WE könnten gruppiert werden, so dass immer wieder Freiflächen entstünden, besondere Nutzungsbedürfnisse könnten aufgegriffen werden. Die Planung bestimmende Faktoren seien u.a. der einzuhaltende Abstand zum Schloss und zum Schlautbach, die Naturraumentwicklung, die ggfls. im Hinblick auf  Ausgleichsmaßnahmen konzipiert werde könne. Desweiteren seien auch ein Radweg Richtung Bahnhof und die geplante Kita bei den Planungen zu berücksichtigen.

Bezüglich des Bahnhofsumfeldes sei festzustellen, dass es viel Bestandsbebauung gebe, dort würden weniger Neubauten entstehen, es ginge hier mehr um die Attraktivitätssteigerung des Bahnhofsareals als zentrale Aufgabe, um eine Identifikation der Bürger*innen mit dem Bahnhof und seinem Umfeld zu ermöglichen. Die könne zum Beispiel mit dem “Essbaren Bahnhof” (Anpflanzung von Obstgehölzen wie Äpfeln oder Johannisbeeren zum Selberpflücken) und dem Bau eines Mehrfunktionenraumes (Glashaus, Gewächshaus, Kiosk, Radreparatur, Probenraum o.ä.) an das vorhandene Bahnhofsgebäude, erreicht werden.  Die Vorschläge für den Bahnhof seien keinfalls abschließend, sondern sollen als Grundlage für einen Bürgerdialog zur Entwicklung des Areals dienen.

 

Herr Albrecht dankt Herrn Rottmann für die Vorstellung und öffnet die Runde für Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Herr Overs weist darauf hin, dass bzgl. der Schmutz- und Regenwassermengen und -abführung der AK Ortsentwicklung nochmals beraten solle, inwieweit diese tatsächlich auf dem Grundstück verbleiben könnten und fragt nach der Schallemission von der Landstraße hin zur ersten Bebauungsreihe.

Laut Herrn Rottmann gibt es noch kein abschließendes Schallschutzgutachten, nur erste Berechnungen. Die Häuser in der ersten Bebauungsreihe sollten nicht hinter einer Schallschutzwand verborgen werden, hier empfehle man eher über die Erschließung bzw. Ausrichtung und bauliche Maßnahmen tätig zu werden.

 

Herr Krotoszynski fordert, dass die Möglichkeit eines Kreisverkehrs zur Gestaltung des Einfahrtsbereiches an der Münsterstraße noch einmal untersucht bzw. den Ratsmitgliedern vorgelegt werde. Ihm fehle auch die Darstellung einer zweiten Ausfahrt Richtung Bahnhof.

Herr Kleefisch zeigt sich grundsätzlich positiv überrascht von dem Detaillierungsgrad des Rahmenplanes und der Tatsache, dass viele Aspekte, die für die CDU-Fraktion von Bedeutung sind, bereits berücksichtigt worden sind. Die CDU-Fraktion wünsche sich allerdings ein klimagerechtes Masbeck 2025, das zu einem Musterquartier entwickelt werden könne, da es für die nächsten Jahrzehnte die Ortsentwicklung maßgeblich mit bestimme. Man wolle verhindern, dass wichtige Rahmenparameter bei der Erschließung, der Verkehrsanbindung und Abwasserentsorgung vergessen werden, die Gemeinde solle bei neuen Baugebieten zukünftig von vornherein mehr darauf achten, die Bauleitplanung klimagerechter zu entwickeln. Er erläutert die Leitgedanken der Überlegungen seiner Fraktion und verteilt ein Argumentationspapier mit entsprechend abgewandeltem Beschlussvorschlag. Ein entsprechendes Absichtspapier wird verteilt und ist als Anlage 2 zum Protokoll im Ratsinformationssystem – nur online – eingestellt.

 

Herr Gromöller nimmt Stellung zu den Ausführungen von Herrn Kleefisch. Dies seien nachvollziehbare politische Ziele und Wünsche, die aber wegen des Detaillierungsgrads erst im Bebauungsplan bzw. den Grundstückskaufverträgen umgesetzt werden könnten. Zunächst aber befinde man sich auf der Ebene der Rahmenplanung und für die vorgebrachten Maßnahmen sei es an dieser Stelle der Planung noch zu früh.

Frau Böse verweist ebenfalls darauf, dass die Vorschläge erst eine Planungsstufe weiter zum Tragen kämen. Zum Thema der Verkehrsanbindung berichtet sie, dass man sich mit dem Büro Thomas & Bökamp bereits umfangreiche Gedanken über die alternativen Anbindungen des Baugebietes gemacht habe. Die Ausbildung eines zweiarmigen Knotenpunktes sei aus Gründen des Verkehrsflusses und der Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer jedoch die sicherste Alternative.

Eine zweite Zufahrt von der L550 sei auf jeden Fall erforderlich und müsse mit Straßen NRW abgestimmt werden. Hierzu seien bereits erste Abstimmungsgespräche geführt worden.

 

Herr Eilers plädiert ebenfalls dafür, den Rahmenplan mit zweiter Zufahrt zu verabschieden.

Er möchte wissen, wie die 40-Meter-Abstandsgrenze zum Schlautbach zustande kommen sei, wie belastbar die Pläne für die Ableitung des Abwassers seien und weist darauf hin, dass die angedachten Mehrfamilienhäuser seines Erachtens zu hoch seien, er plädiert für 2,5 geschossige statt 3,5 geschossiger Bauweise. Bezahlbarer Wohnraum müsse zudem ein wichtiges Thema bei der Vermarktung sein.

Herr Rottmann antwortet, dass der Planungsprozess im Anfangsstadium sei, gerade die Frage der Entwässerung sei noch nicht abschließend geprüft.

 

Herr Wientges ergänzt, dass durch die topographischen Gegebenheiten die Abwasserbeseitigung eine Herausforderung sei. Die Frage, wie die angedachte offene Regenwasserbeseitigung und –rückhaltung in der vorliegenden Form umgesetzt werden kann sei zu prüfen. Insbesondere ist im Zuge weiterer Detailplanungen zu klären, ob die für die wasserrechtlichen Genehmigungen zuständige Behörde (Untere Wasserbehörde UWB) das in den Retentionsmulden, und -räumen angegebene Speichervolumen anerkennen werde. Auch sei die Frage der gesicherten Ableitung des Regenwassers sowie der Einleitung des Regenwassers in die Vorfluter, insbesondere in den Zitterbach mit der UWB zu klären. Ebenso sind die Grundstückszufahrten über die 3 – 5 Meter breiten Mulden in der weiteren Planung näher zu betrachten. Ferner ist die Frage der Unterhaltung der Mulden zu klären. Für den Schlautbach solle, gemäß Regionalplan und Absprache mit der UWB, ein 40-Meter-Korridor freigehalten werden, um dem Gewässer Entwicklungspotential zu geben. Hierbei sind die in diesem Bereich des Schlautbachs befindlichen Stauwehre und Fischteiche zu berücksichtigen. Die Umgestaltung des Schlautbachs im Bereich des Baugebiets Masbeck sei auch mit dem Wasser- und Bodenverband und dem angrenzenden Grundstückseigentümer zu klären.

 

Herr Eilers merkt an, dass die 40-Meter-Abstandsgrenze zum Schlautbach ihm noch nicht bekannt gewesen sei und fragt, wie lange die Verwaltung diese Information bereits habe.

Weiterhin möchte er noch wissen, ob mit der vorgestellten Planung der kalkulierte Quadratmeterpreis gehalten werden könne.

 

Hierzu wird ausgeführt, dass der Regionalplan zum Schlautbach einen durchaus nennenswerten und breiteren Abstand als 40 m vorsehe. Zur fachlichen Klärung der Frage des Mindestabstandes sind die untere Wasserbehörde und die untere Natruschutzbehörde einbezogen worden.

Danach ist der 40 m Korridor als notwendig und auch ausreichend definiert worden, so dass die nach Regionalplan erforderlichen Abstände verringert werden können.

Frau Böse ergänzt, dass die Auskunft der Fachbehörden über die Abstandsgröße seit 14 Tagen vorliege. Die Verwaltung möchte mit der Beratung des Rahmenplanentwurfes zu diesem Zeitpunkt zunächst einmal ein grundsätzliches Feedback der Ausschuss- und Ratsmitglieder. Die weitere Detaillierung erfolgt im Anschluss und weiterer intensiver Beteiligung der Politik und der Bürgerschaft.

 

Herr Spüntrup äußert die Auffassung, dass der Punkt der Bahnhofsbebauung genauer beplant werden müsse. Eine Ideensammlung reiche hier nicht aus, denn gerade diese Bebauung sei schließlich Voraussetzung für die Förderung.

Er schlägt vor, den Beschlussvorschlag in der von der CDU schriftlich fixierten Weise abzuwandeln in dem er ihn verliest. Der Beschlusstext wird diskutiert, Frau Böse schlägt vor, dass in dem Text die Worte “und umzusetzen” gestrichen werden sollen, da ja erst durch die Prüfung der Vorschläge klar wird, ob und ggfls. wie sie umgesetzt werden können. Hiergegen werden keine Bedenken erhoben. Hinsichtlich der im Antrag genannten Flächen bei Wehmeyer und der RCG wird eine nachträgliche Einbeziehung in die Rahmenplanung geprüft; das Ergebnis wird zur Ratssitzung vorgelegt.

 

Herr Krotoszynski weist nochmals auf den Kreisverkehr, der in der Planung nicht alternativ benannt sei und auf den fehlenden Lärmschutz hin.

 

Frau Böse erklärt, dass die Verwaltung bis zur Ratssitzung nochmals die beiden Alternativen darstellen wird, und zwar sowohl die Kreisverkehrslösung als auch den zweiarmigen Knotenpunkt.

 

Herr Eilers bittet noch darum, die eigene Kalkulation mit der in der Planung vorliegenden zu vergleichen bzw. zu überprüfen. Er bittet um die Benennung der Nettobaufläche bis zur Ratssitzung.

 

Herr Gromöller erklärt, dass es an der Münsterstraße mehrere große Baugebiete gibt, deren Anbindung seit vielen Jahren auch ohne Kreisverkehr funktioniert. Man habe sich entschieden, den Alleecharakter der Münsterstraße möglichst zu erhalten und plädiere daher nochmals für die zweigeteilte Fahrbahnführung, zumal in der näheren Umgebung bereits mehrere Kreisverkehrsplätze vorhanden seien.

 

Herr Albrecht fragt die Ausschussmitglieder, ob sie einverstanden sind, wenn die Sitzung für zwei Meldungen aus dem Publikum geöffnet werden. Die Mitglieder erheben keine Einwände und der Vorsitzende erteilt dem ersten Bürger das Wort.

 

Es stellt sich Herr Gerhard Meyer vor, Anwohner der Münsterstraße. Er berichtet von Vorgesprächen mit der Verwaltung, respektive Frau Böse, in denen Anliegen eingebracht worden sind, die er in der Planung nicht mehr berücksichtigt findet. Nun habe er nach einem nochmaligen Treffen mit Nachbarn immer noch folgendes Anliegen vorzutragen:

 

Die sog. Burikesiedlung wurde seinerseit sehr platzsparend gebaut, es gibt wenig Stellflächen und wenig Grün. In der zweiten Reihe habe man einen schönen Blick auf die Baumberge. Es sei von Anfang an gesagt worden, dass dies einmal ein Ende haben könnte. Daher sei nun die Bitte, dass das neue Baugebiet, das an das jetzige grenzen solle, noch Grün beinhalte. Im Vorentwurf sei aber keine Baumreihe und kein Weg berücksichtigt. Die Bewohner*innen möchten aber gern in Grün schauen können, auf einen Gehweg, Spazierweg oder Radweg mit Bepflanzung.

 

Ein zweites Anliegen sei, dass die zukünftige Strassenführung möglichst so angeschlossen werde, dass die neuen Nachbarn möglichst nicht auf die Straßen in der Burikesiedlung sondern auf die Münsterstraße zurückgreifen.

Herr Albrecht dankt Herrn Meyer und weist daraufhin, dass das Anliegen aufgenommen worden ist.

 

Als zweiter Bürger stellt sich Herr Thomas Wilken vor. Er äußert das Anliegen, dass die Radläufigkeit an den Bahnhof gewährleistet werden, ebenso entlang der Straßen Im Stopfer und des Pieperfeldweges der Rückstau vermieden werden müsse.

Bezüglich der Kita äußert er die Auffassung, dass das Ziel die Anbindung an die Landstraße sein solle. Bei 30/35 WE im Baugebiet sei dies notwendig.

 

Frau Böse antwortet, dass die Gemeinde das gleiche Ziel einer 2. Anbindung an die Landstraße verfolge. Daher verhandele man bereits in diesem Sinne mit dem Landesbetrieb Straßen NRW. Herr Rottmann hat in seiner Planung die verkehrliche Anbindung vorgesehen, die mit dem Beschluss bestätigt würde. Erklärtes Ziel sei eine 2. Ausfahrt mit optimierter Anbindung an den Bahnhof.

 

Herr Albrecht schließt die Öffnung der Sitzung für Wortmeldungen aus dem Publikum wieder.

 

Er bittet um Abstimmung.

 

Es wird nach kurzer Diskussion über den von der CDU-Fraktion vorgeschlagenen Beschlusstext abgestimmt, unter Streichung der Worte “und umzusetzen”.

 

Anschließend bedankt er sich und verabschiedet Herrn Rottmann.

 

Hier erst Beschlusstext…

 

Es wird auf Wunsch des Architekten Herrn von Canal der TOP 10 vorgezogen und als nächster Tagesordnungspunkt behandelt.

 

 


Abstimmungsergebnis: