Sitzung: 28.05.2020 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Es liegt eine schriftliche Anfrage gem § 17 Abs. 1 GeschO von Ratsmitglied Frau Leufgen vom 02.05.20 vor.
„Besteht eine
Möglichkeit, weitere Ladesäulen - unter Berücksichtigung der von der CDU
vorgeschlagenen und eingestellten Mittel im Haushalt – für Havixbeck zu
beantragen? Ich bitte dieses unter dem u.g. Förderaufruf des Bundesministeriums
für Verkehr und digitale Infrastruktur zu prüfen und bedanke mich im Vorfeld
für ihre Recherche.
Neuer Förderaufruf
für Ladesäulen für Elektroautos
Das
Verkehrsministerium hat einen neuen Förderaufruf zur Ladeinfrastruktur für
Elektroautos veröffentlicht.
Anträge können bis 17. Juni eingereicht werden. Insgesamt sollen 10.000 Ladepunkte,
davon 3.000 Schnelllader gefördert werden. Erstmals können auch Ladepunkte an
Kundenparkplätzen und damit vor allem im Handel bezuschusst werden, die
nicht rund um die Uhr offenstehen.
Über diesen
Förderaufruf werden auch und insbesondere Ladepunkte auf Kundenparkplätzen
gefördert. Daher sieht dieser Förderaufruf vor, dass eine Förderung auch bei
nicht ununterbrochener öffentlicher Zugänglichkeit möglich ist. Die
Zugänglichkeit ist mindestens werktags an 12 Stunden sicherzustellen.
Die Anträge können bis
17.06.2020 über das easy-Online Portal eingereicht werden. Förderfähig sind
Investitionen von privaten und kommunalen Investoren rund um die Hardware sowie
die Netzanschlusskosten für Normal- und Schnellladepunkte. Weitere Informationen
finden Sie zudem auf der Internetseite der NOW.
Antwort der
Verwaltung:
Die Verwaltung hat sich die Richtlinie für die Förderung angesehen. Nach der beigefügten Deutschlandkarte befindet sich Havixbeck – im Gegensatz zu Nottuln oder Billerbeck - bei den Schnellladesäulen (Ladeleistung über 22 Kilowatt) im grauen Bereich. Für Havixbeck kämen daher die grauen Förderquoten – je nach zeitlicher Zugänglichkeit der Ladesäulen – in Frage. Die Förderung beträgt maximal 40 % für Normalladesäulen (bis 22 Kilowatt einschließlich), die zeitlich uneingeschränkt zur Verfügung stehen, insgesamt maximal 2.500 Euro.
Bei Schnelladesäulen gelten maximal 9000 Euro (22 kW bis 99 kW) bzw. maximal 23000 Euro (über 100 kW).
Die Förderung gibt es nur beim Kauf oder ggf. bei Aufrüstung vorhandener Säulen, aber nicht beim Leasing.
Außerdem ist noch zu beachten, dass man – sofern die Ladesäule gefördert wird – für die übliche Mindestbetriebsdauer von 6 Jahren zeimal jährlich einen entsprechenden Bericht generieren und an die NOW GmbH schicken muss.
Dann gibt es noch zahlreiche technische Voraussetzungen, die beachtet werden müssen (Netzanschlussbedingungen, technische Anforderungen, etc., siehe Anlage 3 des Antrags).
Im Weiteren stellen sich dann Fragen des Angebotspreises, der Abrechnung und der Umsatzsteuer. Zu guter Letzt wäre die Frage der Standorte zu klären.
Es wird deutlich, dass hier umfangreiche Aufgaben im Vorfeld der Antragstellung zu bearbeiten wären. Dieses ist für den Fachbereich III bis zum 17.06.2020 nicht leistbar.
Aus diesem Grunde ist Fachbereich III auf die erenja „Die Energie der Gelsenwasser AG“ zugegangen. Die erenja wird den 8 Kommunen der Münsterlandnetzgesellschaft ein Angebot zum Aufbau von Ladesäulen unterbreiten.