Stellvertretend für den Bürgermeister verliest Frau Böse:

 

Der Gemeinderat hat am 07.12.2017 den Brandschutzbedarfsplan in der Fassung vom 18.10.2017 beschlossen.

Hierin enthalten war auch die Aufforderung zur Verbesserung der Atemschutzwerkstatt und der Umkleidemöglichkeiten der Einsatzkräfte, die sich in der Fahrzeughalle befindet sowie der Schaffung einer geschlechtergetrennten Duschmöglichkeit.

Auf Grundlage des Brandschutzbedarfsplans sind die ersten Planungsschritte eingeleitet worden. Ein Architekt wurde beauftragt die Planungen zum An- und Umbau des Feuerwehrgerätehauses in Havixbeck bis zur Leistungsphase 4 zu bearbeiten.

Diese haben jedoch zwischenzeitlich geruht, da es Überlegungen von Seiten des Kreises Coesfeld gab eine zentrale Atemschutzwerkstatt für alle interessierten Kommunen zu errichten. Wir als kleine Kommune haben ein grundsätzliches Interesse an einer interkommunalen Zusammenarbeit, da unsere Kapazitäten begrenzt sind. Diese Möglichkeit hat sich jedoch aus verschiedenen Gründen im Laufe des Jahres 2019 zerschlagen, so dass wir nun wieder intensiv in die Genehmigungsplanung eingestiegen sind.

Das Ministerium für Heimat, Kultur, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Sonderaufruf „Feuerwehrhäuser in Dörfern 2021“ gestartet. Hier können kleine Kommunen Fördermittel von bis zu 250.000 € für den An- und Umbau ihrer Feuerwehrhäuser erhalten. Wir sind momentan dabei die genauen Rahmenbedingungen mit dem Fördergeber zu klären. Der Förderantrag muss bei der Bezirksregierung Münster bis zum 30.09.2020 gestellt sein. Die Einplanungsgespräche beim Ministerium für Heimat, Kultur, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen finden dann im Frühjahr 2021 statt.

Aufgrund des zeitlichen Verzuges sind wir nun sehr an einer schnellen Realisierung des Bauvorhabens interessiert. Die letzten Abstimmungen mit der Wehrführung laufen zurzeit.

Ich beabsichtige die Planung zum An- und Umbau der Feuerwehr in Havixbeck, nach vorheriger Beratung in den Fachgremien, am 25.06.2020 durch den Gemeinderat beschließen zu lassen und so die Grundlage für alle weiteren Schritte zu legen.