Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die gestaltungsrechtlichen Vorschriften zum Bebauungsplan „Pieperfeld“ hinsichtlich der Ausführung der Außenwandflächen wie folgt abzuändern:

 

Die Außenwandflächen aller Gebäude einschließlich der Nebengebäude – wie Garagen – sind in Verblendmauerwerk auszuführen. Dabei ist ein Material mit einer matten und rauhen Oberfläche zu verwenden. Holzhäuser sind ebenfalls zulässig.

Für untergeordnete Teilflächen bis zu 2/5 einer Wandfläche sind andere Materialien in matten Farbtönen zulässig.


Die Verwaltungsvorlage 114/2012 liegt vor.

 

Herr Greifenberg berichtet, dass auf dem betreffenden Grundstück seines Wissens schon gebaut werde. Er bittet die Verwaltung dies zu überprüfen und in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses hierüber zu berichten.