Sitzung: 25.10.2012 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 2
Vorlage: 114/2012
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die gestaltungsrechtlichen
Vorschriften zum Bebauungsplan „Pieperfeld“ hinsichtlich der Ausführung der
Außenwandflächen wie folgt abzuändern:
Die Außenwandflächen aller Gebäude einschließlich der Nebengebäude –
wie Garagen – sind in Verblendmauerwerk auszuführen. Dabei ist ein Material mit
einer matten und rauhen Oberfläche zu verwenden. Holzhäuser sind ebenfalls
zulässig.
Für untergeordnete Teilflächen bis zu 2/5 einer Wandfläche sind andere
Materialien in matten Farbtönen zulässig.
Die Verwaltungsvorlage 114/2012 liegt vor.
Herr Greifenberg berichtet, dass auf dem betreffenden Grundstück seines Wissens schon gebaut werde. Er bittet die Verwaltung dies zu überprüfen und in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses hierüber zu berichten.