Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Planes zur 2. förmlichen Änderung des Bebauungsplanes „Pieperfeld“ mit dem Inhalt, dass künftig für den Bereich des Bebauungsplans „Pieperfeld“ Wohngebäude nicht mehr als 3 Wohnungen haben dürfen. Der Änderungsbereich gilt für das gesamte Baugebiet Pieperfeld. und ist als Anlage 2 der Verwaltungsvorlage Nr. 112/2012 dargestellt.

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat den Änderungsplan mit Begründung für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses den Aufwand für eine schriftliche Benachrichtigung der Eigentümer zu ermitteln.


Die Verwaltungsvorlage 112/2012 liegt vor.

 

Frau Böse erklärt die Inhalte der Verwaltungsvorlage und erläutert, dass es nunmehr darum gehe, unter Beteiligung der Anlieger und der Öffentlichkeit diese planerische Möglichkeit in die Satzung zu übernehmen, d. h. in den Planungsprozess einzusteigen.

 

Herr Böttcher fragt, ob pro Wohneinheit ein Stellplatz nachgewiesen werden muss und wenn dies nicht möglich ist, eine Umsetzung nicht erfolgen kann.

 

Frau Böse antwortet, dass im Pieperfeld auch die Möglichkeit der Stellplatzablösung bestehe. Dabei werde aber auch kritisch geprüft, ob ausreichend Parkflächen im öffentlichen Straßenraum vorhanden sind.

 

Ausschussvorsitzender Wilken hält den Ansatz der Verwaltungsvorlage für richtig, plädiert aber dafür, dass mit Aufstellungsbeschluss die Grundstückseigentümer verwaltungsseitig informiert werden.

 

Frau Böse antwortet, dass die Öffentlichkeit über das Amtsblatt informiert werde und so die Möglichkeit zur Äußerung bestehe. Einige Ausschussmitglieder befürchten, dass das Amtsblatt und der Schaukasten von den Bürgern nicht beachtet werden und die Information somit nicht bei den Anliegern ankomme. Frau Böse schlägt als Kompromiss vor, die Presse und die Anwohner des Pieperfelds zu einer öffentlichen Veranstaltung mit dem Ziel der Erörterung der Planungsabsicht einzuladen. Dieses Vorgehen werde auch in anderen Kommunen so praktiziert.

 

Hierauf entwickelt sich eine kurze Diskussion darüber, wie die Eigentümer informiert werden sollen. Einige Ausschussmitglieder sprechen sich für ein persönliches Anschreiben aus, andere lehnen dies jedoch ab. Abschließend wird vorgeschlagen, über den eigentlichen Beschlussvorschlag abzustimmen und in den Fraktionen noch einmal darüber zu beraten, wie die Eigentümer informiert werden sollen. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses den Aufwand für eine schriftliche Benachrichtigung der Eigentümer zu ermitteln.