Mit Schreiben vom 17.09.2012 ist eine Anregung gemäß § 24 GO für das Land NRW bei der Verwaltung eingegangen. Sie betrifft die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB.

 

Frau Böse erklärt, dass in der letzten Ratssitzung berichtet wurde, dass mehrere Anträge von Bürgerinnen und Bürgern mit dem Ziel vorliegen, einen Ratsbeschluss herbeizuführen, der das gemeindliche Einvernehmen für alle Massentierhaltungsanlagen im Außenbereich versagt. Den Antragstellern wurde mitgeteilt, dass ein derartiger pauschaler Beschluss nicht gefasst werden kann. Daraufhin hat sich nun ein Antragsteller erneut gemeldet.

 

Die bisher von der Verwaltung vertretene Rechtsauffassung, wonach eine kollektive Versagung des gemeindlichen Einvernehmens nicht zulässig ist, bleibt weiter bestehen. Gleichwohl wird das Schreiben vom 17.09.2012 zum Anlass genommen, mit dem Bauordnungsamt des Kreises Coesfeld die rechtliche Situation nochmals zu erörtern bzw. abzustimmen.