Herr Wesselmann bittet mit E-Mail vom 23.09.2012, für die kommende Gemeinderatssitzung die Frage klären zu lassen, ob von der alten Halfpipe im Bürgerpark eine Gefahr ausgehen könnte bzw. ob sie den aktuellen Sicherheitsvorschriften entspricht.

 

Hintergrund der Frage ist die Tatsache, dass die Halfpipe auf der Seite, die keinen Fallschutz aufweist, von Kindern als Klettergerüst genutzt wird.

 

Müssen seitens der Gemeinde hier entsprechende Maßnahmen ergriffen werden?

 

Antwort der Verwaltung:

Die Gemeinde Havixbeck hat vor über 20 Jahren im Bürgerpark Havixbeck die südwestlich gelegene Halfpipe erstellt.

 

Es ist davon auszugehen, dass seinerzeit bei der Auswahl des Fallschutzes das beidseitige Beklettern der Anlage (also einer Zweckentfremdung) nicht berücksichtigt wurde bzw. werden konnte.

 

Die zwischenzeitlich vorliegenden Ergebnisse der Überprüfung führen dazu, die Halfpipe mit der Aufstellung eines Bauzaunes außer Betrieb zu nehmen. Die Kosten des Sicherheitsstandards sind nunmehr zu überprüfen. Danach soll eine Entscheidung getroffen werden, ob die Anlage erhalten bleibt oder ob diese abgebaut wird.