Ist es möglich, bei Bauvorhaben, die den Bereich der Denkmalpflege berühren, regelmäßig beteiligt zu werden?

 

Antwort der Verwaltung:

Wenn es um erlaubnispflichtige Vorhaben nach dem Denkmalschutzgesetz geht (Eingriffe an Denkmälern und Zustimmungen für Veränderungen in der engeren Umgebung von Denkmälern) muss die Gemeinde als untere Denkmalbehörde das Benehmen mit der LWL-Denkmalpflege herstellen. Es kann zugesagt werden, gleichzeitig mit der Beteiligung des LWL auch Frau von Hövel die Unterlagen zur Stellungnahme zuzuleiten.