Am 27.08.2012 erhielten wir über den Kreis Coesfeld eine Verfügung der Bezirksregierung Münster hinsichtlich Baulastträgerschaft für Radwege. Danach wären die Unterhaltung von Geh-/ Radwegen sowie Pflege des Straßenbegleitgrüns für Kreisstraßen in der Ortsdurchfahrt Sache der Kreisverwaltung. Dies haben wir zum Anlass genommen, zu prüfen, ob eine darüber hinausgehende Regelung für die Altenberger Straße als Ortsdurchfahrt der Kreisstraße 1 getroffen worden ist.

 

Es hat sich herausgestellt, dass es keine Vereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Kreis Coesfeld für die Unterhaltung von Geh-/Radwegen sowie Pflege des Straßenbegleitgrüns für Kreisstraßen in der Ortsdurchfahrt gibt. Der Kreis Coesfeld schlug uns vor, solch eine Vereinbarung abzuschließen mit einer Kostenteilung 50 : 50. Eine Nachfrage in der Kreisverwaltung hat allerdings ergeben, dass solche Vereinbarungen nicht für alle Kommunen im Kreis Coesfeld flächendeckend vorhanden sind.

 

Um als einzelne Gemeinde nicht schlechter gestellt zu werden, beabsichtigen wir nicht isoliert eine Vereinbarung mit dem Kreis diesbezüglich einzugehen, d.h. Geh-/Radweg und Straßenbegleitgrün bleiben in der Verpflichtung des Straßenbaulastträgers.

 

Unsere begonnene Ausschreibung werden wir aus wichtigem Grunde aufheben und den Kreis bitten, seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.

 

Voraussichtlich wird die Kreisverwaltung demnächst eine einheitliche Regelung mit den Kreiskommunen anstreben, um einseitige Bevorzugungen bzw. Benachteiligungen zu vermeiden.

 

Ich gehe davon aus, dass der Kreis im ersten Schritt die Verkehrssicherheit nur mit einfachen Mitteln aufrecht erhalten und keine grundsätzliche Sanierung des Unterbaus vornehmen wird (wie wir es geplant haben). Für uns bedeutet dies zunächst eine nicht unbedeutende finanzielle Entlastung.

 

 

Seitens der Ausschussmitglieder wird die Verwaltung gebeten, zu überwachen, ob die Sanierung des Geh- und Radweges im Sinne der Gemeinde Havixbeck erfolgt. Von der Verwaltung wird dies zugesagt.