Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/008/2020 liegt vor.

 

Herr Wientges erläutert den Sachstand und beantwortet Fragen.

 

Herr Krotoszynksi möchte wissen, welcher finanzielle Aufwand für die Einrichtung der rückseitigen Baustraße nötig ist.

 

Antwort der Verwaltung

Herr Wientges führt aus, dass hierfür Kosten in einer Höhe von ca. 40.000 EUR netto entstehen werden.

 

Herr Kleefisch hat Fragen zur Reihenfolge der Vergaben: Warum erfolgte die Rohbauausschreibung vor der TGA-Ausschreibung? Die Kosten für die TGA erscheinen ihm zurzeit unkalkulierbar zu sein. Ihm erscheine es zu riskant, die Rohbauleistungen zu vergeben, ohne ein konkretes Angebot für die TGA zu haben. Ferner bittet er die Verwaltung, die Kostenberechnung für die ausgeschriebenen Leistungen mit dem Protokoll nachzureichen.

 

Antwort der Verwaltung

Herr Wientges führt aus, dass es allgemein üblich sei, die Erd- und Rohbauausschreibung vor der TGA-Ausschreibung durchzuführen. Dieses entspräche auch dem gewöhnlichen Bauablauf. Die Vorgaben und Erfordernisse aus der TGA-Planung seien in der Rohbauausschreibung berücksichtigt.

Ausführungen zur Kostenberechnung werden dem nicht öffentlichen Teil der Niederschrift beigefügt. Die Anfrage wird hierfür unter TOP 17 aufgegriffen.