Der Regenwasserkanal ist im Bereich des Grundstücks Wehmeyer eingebrochen und soll im nächsten Jahr erneuert werden. Der Regenwasserkanal dient der gemeinsamen Regenwasserbeseitigung der Landstraße L874 und der angeschlossenen Anliegergrundstücke. Die Abwasserbeseitigungspflicht für die Anliegergrundstücke obliegt der Gemeinde. Der Anteil der Gemeinde Havixbeck an den Herstellungskosten des Regenwasserkanals liegt bei 50% und ist mit 75.000 € zu veranschlagen. Die Refinanzierung erfolgt über den Gebührenhaushalt der Entwässerungsgebühren. Der Ansatz von 75.000 € wurde in der Änderungsliste zum Haushaltsplan 2020 berücksichtigt.