Sitzung: 19.11.2019 Ausschuss für Jugend, Soziales, Schule und Sport
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: VO/121/2019
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Soziales, Schule
und Sport empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, die im Haushaltsentwurf
2020 ausgewiesenen Ergebnisse unter Berücksichtigung der Abweichungen gemäß
Beratungen am 19.11.2019 anzuerkennen und zu beschließen.
Die Verwaltungsvorlage VO/121/2019 liegt vor.
Per Mail vom 08.11.2019 hatte Frau Böse mitgeteilt, dass Herr Dr. Habbel am 08.10.2019 mit einem Antrag die Bitte um finanzielle Unterstützung der Bläserklassen in Höhe von 2.000 € formuliert hat.
Da die Vorlage für die Bezuschussung von Vereinen und Verbänden lediglich im Haupt- und Finanzausschuss behandelt wird, übersandte die Gemeinde Ihnen vorab zur Vorbereitung Ihrer Klausurtagungen zum Haushalt den Antrag als Anlage und schlug vor, dass im zuständigen Fachausschuss, dem Ausschuss für Schule, Soziales, Jugend und Sport im Rahmen der Haushaltsplanberatungen auch dieser Antrag separat behandelt wird.
Die Verwaltung empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt neben der
weiter fortzuführenden Zuwendung für die Musizierklassen der Grundschule in
Höhe von 800,00 €/Jahr ebenso eine Zuwendung für die Bläserklassen der
Anne-Frank-Gesamtschule in Höhe von 1.000 € im Jahr, und zwar beginnend mit
Jahr 2020.
Begründung:
In Anlehnung an die Zuwendung für die Musizierklassen der Grundschule in Höhe von jährlich 800,00 € wird in demselben Maßstab zukünftig eine Zuwendung in Höhe von 1.000,00 € für die AFG bewilligt.
Der Maßstab ergibt sich aus der Umlegung der Zuwendung auf den/die einzelne(n) Schüler*in der Grundschule. Diese erhält für im Schnitt 50 Schüler*innen/Jahr in den Musizierklassen eine Zuwendung von 800,00 € im Jahr, was pro Schüler*in = 16,00 € ausmacht. Bei durchschnittlich 60 Schüler*innen in der AFG/Jahr in den Bläserklassen sind dies im Verhältnis = 1000,00 € jährlich (leicht aufgerundet).
Die Schulen werden für die Zukunft gebeten, der Verwaltung zu Jahresende einen Verwendungsnachweis ab dem Jahr 2020 zukommen zu lassen.
Frau Schäpers schlägt
vor, die Vorlage im Haupt- und Finanzausschuss zu behandeln und die
Ausschussmitglieder stimmen zu.
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0301 - Baumbergeschule
Um welche Art von Gutachterkosten handelt es sich bei dem Betrag von 27.500 €?
Antwort aus
Fachbereich III wird erwartet:
Für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Förderprogrammen Gute Schule 2020, Kommunalinvestitionsfördergesetz Kapitel 1 und 2,
und dem Digitalpakt werden Honorarkosten für Planungs- und Bauleitungsleistungen anfallen.
Seite 171, Produkt
0302 - Betreuung von Grundschulkindern
Frau Schäpers fragt, wie wir den anhand der steigenden Bedarfe an Kitaplätzen ebenso zu erwartenden Anstiegen an OGS-Plätzen gerecht werden.
Frau Sommer antwortet, dass dies keine zwingend lineare Entwicklung sei, da gerade im Bereich der 3. Und 4. Klassen die Eltern oft den OGS-Platz nicht mehr beanspruchten und andere Lösungen der Unterbringung fänden.
Seite 175, Produkt
0303 - AFG
Herr Webering beantragt durch Empfehlung dieses Ausschusses ein Votum zur Thematik Bläserklassenförderung an den Haupt- und Finanzausschuss zu formulieren.
Der beantragte Zuschuss der Anne-Frank-Gesamtschule sollte entsprechend unter Punkt 15 berücksichtigt werden.
Anwort der
Verwaltung:
In der Auflistung der kommunalen Zuschüsse Seiten 43/44, werden zusätzlich zu den 800 EUR Zuschuss Bläserklasse Grundschule auch die 1.000 € für die Anne-Frank-Gesamtschule aufgeführt.
Abstimmung:
einstimmig, Ja-Stimmen: 11
Seite 183, Produkt
0305 - Forum/Mensa
Das Thema der verbrauchsgerechten statt pauschalen Abrechnung des Mensaessens wird angesprochen. Wenn ein politischer Antrag hierzu kommt oder ein Antrag vom AK würden sich dann die Ansätze nicht ändern?
Antwort der
Verwaltung:
Ja, das ist richtig.
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0402 – Förderung des Musikschulwesens
Warum sind die Personalaufwendungen so enorm gestiegen?
Antwort der
Verwaltung:
Dies hängt, wie schon an einigen anderen Stellen in den bisherigen Haushaltsberatungen angesprochen, mit der produktgerechten Verteilung zusammen. Aufgrund des vorgesehenen altersbedingten Ausscheidens eines Ingenieurs und der zeitgleichen Einarbeitung seines Nachfolgers haben wir zum Teil doppelte Personalkosten. Wenn die Stelle nach Ausscheiden nicht wieder besetzt wird, werden die Ansätze wieder zurückgefahren.
Seite 199, Produkt
0404 – Gemeindebibliothek
Sind die notwendigen Personal- und Sachkosten eingeplant?
Antwort der
Verwaltung:
Es ist hier wieder mit 1,05 Vollzeitstellen geplant, ebenso mit 8.000 € für Sachkosten
Seite 221, Produkt
0601 - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
Zur Frage des
notwendigen evtl. zusätzlichen Finanzbedarfs für zusätzliche Gruppen wird
seitens der Verwaltung folgendes ausgeführt:
Nach den aktuellen Bedarfszahlen des Kreises und nach Durchführung der Kita-Anmeldungen ist erkennbar, dass bis zu 4 Gruppen im Typ II an zusätzlichem Platzbedarf besteht. Hierfür müssen zusätzlich zu den schon veranschlagten Mitteln für Trägeranteile, die von der Gemeinde für 5 Monate in 2020 zu finanzieren sind, 27.000 € veranschlagt werden.
Auf die Frage, wie hoch die Kosten für die Gemeinde sein können, falls Plätze vorgehalten werden, die nicht oder erst später im Laufe des Kita-Jahres besetzt werden, führt Frau Böse aus, dass für z. B. 5 zusätzliche Plätze im Typ II für 5 Monate die ausbleibenden Kindpauschalen in Höhe von 38.000 € finanziell zu berücksichtigen seien.
Auf die Nachfrage, wann denn der genaue Finanzbedarf feststehe und ob ggfls. diese zusätzlichen Mittel mit einem Sperrvermerk versehen werden könnten, wird durch die Verwaltung ergänzend ausgeführt, dass der genaue Bedarf erst im März bekannt sei, wenn die Zu- und Absagen durch die vorhandenen Einrichtungen nach Beschlussfassung des Kreises über den Kindergartenbedarfsplan feststehen. Den Eltern der Kinder, die in den bestehenden Kitas keinen Platz bekommen können, müsste dann ein möglichst konkretes Angebot für eine Versorgung gemacht werden, und zwar hinsichtlich Träger und Raumangebot. Wenn diese Eltern dann nach einer entsprechenden Fristsetzung den angebotenen Platz annehmen oder ablehnen, steht der konkrete Bedarf fest. Durch die Schaffung eines sog. Platzpuffers könne auf unterjährige Veränderungen bedarfsgerecht reagiert werden.
Zur Frage von Herrn Webering hinsichtlich der andauernden Überbelegungen in den Kitas führt Frau Böse aus, dass die Planungen des Kreises Coesfeld eine Verringerung bzw. Vermeidung von Überbelegungen berücksichtige. Lediglich in Fällen der verbleibenden Kinder (Kinder, die altersbedingt in anderen Gruppentypen betreut werden und insofern in der Einrichtung verbleiben), könne es in Einzelfällen zu Überbelegungen kommen.
Frau Schäpers spricht sich für die zusätzliche
Veranschlagung der Trägeranteile aus und ergänzend um Berücksichtigung eines
Betrages von 38.000 € für Reserveplätze. Eine abschließende Beratung soll
jedoch erst nach den ergänzenden Infos der Verwaltung im nichtöffentlichen Teil
der heutigen Sitzung erfolgen.
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0602 – Jugendförderung
Ist mit dem Gemeindeelternrat abgesprochen, ob die Förderung ausreichend ist?
Müssen hier nicht Mittel für den Antrag des Arbeitskreises auf Einführung einer Familienkarte berücksichtigt werden?
Antwort der
Verwaltung:
Es wurde noch keine Kalkulation der Kosten für die Familienkarte vorgenommen, so dass keine Empfehlung zu einer zusätzlichen Veranschlagung gegeben werden kann. Die Verwaltung prüft den Antrag und wird das Thema im kommenden Jahr zur Beratung vorlegen. Sollte bis zur Ratssitzung der mögliche Finanzbedarf durch Nachfragen in Umlandgemeinden zumindest grob geschätzt werden können, erfolgt die Informationen in der Sitzung.
Seite 226, Produkt
0801 – Allgemeine Sportförderung
Seite 295, Produkt
0802 - Sportstätten
Sind hier (und ggfls. welche) Ansätze sind für Sportstättenförderung zu berücksichtigen?
Antwort der
Verwaltung:
Seitens der Verwaltung wird ausgeführt, dass in Abstimmung mit den Sportvereinen hier möglichst das Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2020“ über den Gemeindesportbund genutzt werden sollte; Antragsteller sind hier allerdings die Sportvereine und nicht die Gemeinde.
Herr Thewes ergänzt, dass fristgerecht Anträge vorgelegt worden seien. Da jedoch noch nicht abschließend geklärt ist, ob ggfls. förderschädliche Formulierungen in den Pachtverträgen mit der Gemeinde überarbeitet werden müssten, ist zurzeit noch nicht abschließend festzustellen, ob und ggfls. welche Maßnahmen dann auch erfolgreich in die Förderung kommen.
Gleichwohl wird es keine 100 % Förderung geben und insofern könnte ggfls. eine ergänzende Finanzierung durch die Gemeinde sinnvoll und notwendig sein.
Zur Frage, warum der Ansatz aus 2019 in Höhe von 100.000 € nicht in 2020 wieder veranschlagt wurde, wird seitens der Verwaltung eine Information zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zugesagt.
Sollten Ansätze für Maßnahmen von Sportvereinen gefördert werden, wäre ein Ansatz beim Produkt 0801 und bei Maßnahmen auf gemeindlichen Sportanlagen beim Produkt 0802 zu berücksichtigen.
Seite 287, Produkt
0504 – Soziale Einrichtungen
Ist der Wohnraum noch im bisherigen Umfang nötig?
Antwort der
Verwaltung:
Der verfügbare Wohnraum schränkt sich aufgrund anderer Faktoren ein. Er wird tatsächlich so benötigt.
Seite 291, Produkt
0603 –Kinderspiel- und Bolzplätze
Frau Schäpers bittet um einen Zwischenbericht auch im Hinblick auf die Fortschreibung des Spielplatzbedarfsplanes in einem der nächsten Ausschüsse.
Die Verwaltung sagt
dies zu.
Seite 295, Produkt
0802 – Sportstätten, hier Sportzentrum Flothfeld
Eine Ertüchtigung scheint insbesondere im Sanitärbereich vonnöten zu sein. Ebenso muss aufgrund der gestiegenen Anzahl an Herren- und Damenmannschaften die Anzahl an Umkleiden aufgestockt werden. Der Zustand sollte nicht nur funktionsfähig sondern auch zeitgemäß und ebenso einladend, auch für auswärtige Gastmannschaften, sein.
Antwort der
Verwaltung:
Wir werden uns die Anlage genau anschauen und eine Bestandsaufnahme machen bzw. den Sanierungs- und Erneuerungsbedarf ermitteln.
Frau Schäpers fasst nochmal die offenen Punkte zusammen:
Die Ansätze auf den Seiten 219, 223, 227 und evtl. 297 müssen nach Vorlage der Änderungsliste im HFA weiter beraten werden, da die abschließende Erörterung heute in dieser Sitzung nicht möglich war.
Dann erfolgt die Abstimmung.
Abstimmungsergebnis: