Die Verwaltungsvorlage VO/102/2019 liegt den Ausschussmitgliedern vor.

 

Frau Overmeyer gibt kurze Erläuterungen zu den Veränderungen der Wahlbezirke anhand der synoptischen Darstellung gem. Anlage 1 a zur VO/102/2019.

Gegenüber der Einteilung der Wahlbezirke aus 2014 ist beabsichtigt lediglich in sieben der 13 Bezirke kleine Veränderungen vorzunehmen. Diese sind bedingt dadurch, dass die Zahl der Einwohner am Wahltag für alle Wahlbezirke möglichst gleich hoch sein soll. Um das zu gewährleisten ist nicht nur die Abweichungsgrenze von 25 % +/- sondern ein zusätzlicher Puffer von 5 % berücksichtigt worden. Zu beachten ist ferner, dass die Wahlbezirke in den Außenbereichen wegen der dort vorhandenen geringen Bevölkerungszahlen immer eine Anbindung an die Innenbereiche, mit größeren Einwohnerzahlen haben müssen, damit auch für diese Bezirke die Einhaltung der Einwohnergrenzen eingehalten werden kann.

 

Sie geht ebenfalls auf den Vorschlag der VO ein, die Bezeichnungen der Wahlbezirke zu verändern und nunmehr nach den voraussichtlichen Wahllokalen benannt werden sollten. Das hätte u.a. den Vorteil, dass die Wähler / Wählerinnen automatisch anhand der Bezeichnung schon wissen können, in welchem Wahllokal sie zu wählen haben.

 

Nach kurzer Beratung lässt die Vorsitzende über den Beschlussvorschlag der VO/02/2019 abstimmen:

 

Der Wahlausschuss der Gemeinde Havixbeck beschließt für die Kommunalwahl 2020:

 

  1. Das Gemeindegebiet von Havixbeck wird in 13 Wahlbezirke eingeteilt. Deren Abgrenzungen werden entsprechend der tabellarischen Aufstellung der Anlage 1 zu der VO/102/2019 beschlossen.
  2. Die Bezeichnungen der einzelnen Wahlbezirke werden an die voraussichtlichen Wahllokale angepasst.
  3. Dem Kreis Coesfeld ist die Zusammenfassung der Gemeindewahlbezirke zu zwei Kreiswahlbezirken vorzuschlagen, deren Abgrenzungen sollten entsprechend der tabellarischen Aufstellung der Anlage 3 zu der VO/102/2019 vorgenommen werden.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: