Zunächst erfolgt die Beantwortung von zwei Fragen aus dem Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung vom 19.09.2019:

 

 

TOP 10.1

Herr Greiff: Straßennamen im Baugebiet Habichtsbach III

 

Kann man, wenn man mit der Entwicklung des Baugebietes beginnt, bereits Schilder mit Straßennamen aufstellen?

 

Antwort der Verwaltung:

Voraussetzung für eine vorzeitige Information in den Baugebieten zu den Straßennamen ist ein entsprechender Ratsbeschluss zur Bezeichnung der Straßen. Darüber hinaus sollten die Straßennamenschilder auf ein Minimum beschränkt werden, weil im Zuge der Bautätigkeit in dem Gebiet zu befürchten ist, dass Schilder umgefahren oder entfernt werden.

 

 

TOP 10.5:

Herr Eilers - Fahrradstellplätze

 

Die Fahrradstellplätze unter der Trauerweide am Kreisverkehr alter Edekamarkt scheinen nicht ausreichend zu sein, dort stehen die Räder kreuz und quer. Könnte man mehr Stellplätze einrichten, um das Problem zu lösen?

 

Antwort der Verwaltung:

Das Konzept der Fahrradstellplätze unter der Trauerweide wird neu angelegt, indem Fahrradständer anstatt der Anlehnbügel installiert werden sollen.

Ferner kann die Abstellfläche um ca. 10qm erweitert werden, so dass weitere Plätze vorgehalten werden können.

 

 

Dann erfolgt die Beantwortung einer Frage aus dem Haupt- und Finanzausschuss vom 02.10.2019. Diese Frage wurde bereits in der Ratssitzung am 10.10.2019 beantwortet. Wir geben die Antwort aber zuständigkeitshalber auch noch einmal in diesem Ausschuss:

Top 11.1:

Herr Dr. Höfener – Radweg Stapeler Straße

 

Antwort der Verwaltung

Die Asphaltdecke des Radweges an der Stapeler Straße ist auf einer Länge von 750 m mit einer neuen Asphaltdecke überbaut worden. Vor Abnahme der Maßnahme ist die ausführende Baufirma auf Mängel in der Ausführung hingewiesen worden, die zum Teil oberhalb der Toleranz lag. Die ausführende Firma hat daraufhin ca. 550 Meter erneuert.

Die übrigen 200 Meter weisen weitere punktuelle Höhenschläge aus, die jedoch im Toleranzbereich für den Asphaltbau liegen und somit hingenommen werden müssen. Im Rahmen der Gewährleistung wird die Verwaltung gerade diesen Abschnitt kritisch beobachten.

Hinweis:

Der Bauhof wird die Bankette noch mit Oberboden andecken. Diese Aufgabe gehörte nicht zum Aufgabenspektrum der Baufirma.

 

Es erfolgen weitere Anfragen: