Sitzung: 14.11.2019 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Zunächst erfolgt die Beantwortung von zwei Fragen aus dem Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung vom 19.09.2019:
TOP 10.1
Herr Greiff: Straßennamen
im Baugebiet Habichtsbach III
Kann man, wenn man mit
der Entwicklung des Baugebietes beginnt, bereits Schilder mit Straßennamen
aufstellen?
Antwort der
Verwaltung:
Voraussetzung für eine vorzeitige Information in den Baugebieten zu den Straßennamen ist ein entsprechender Ratsbeschluss zur Bezeichnung der Straßen. Darüber hinaus sollten die Straßennamenschilder auf ein Minimum beschränkt werden, weil im Zuge der Bautätigkeit in dem Gebiet zu befürchten ist, dass Schilder umgefahren oder entfernt werden.
TOP 10.5:
Herr Eilers -
Fahrradstellplätze
Die Fahrradstellplätze unter der Trauerweide am Kreisverkehr alter Edekamarkt scheinen nicht ausreichend zu sein, dort stehen die Räder kreuz und quer. Könnte man mehr Stellplätze einrichten, um das Problem zu lösen?
Antwort der
Verwaltung:
Das Konzept der Fahrradstellplätze unter der Trauerweide wird neu angelegt, indem Fahrradständer anstatt der Anlehnbügel installiert werden sollen.
Ferner kann die Abstellfläche um ca. 10qm erweitert werden, so dass weitere Plätze vorgehalten werden können.
Dann erfolgt die Beantwortung einer Frage aus dem Haupt- und Finanzausschuss vom 02.10.2019. Diese Frage wurde bereits in der Ratssitzung am 10.10.2019 beantwortet. Wir geben die Antwort aber zuständigkeitshalber auch noch einmal in diesem Ausschuss:
Top 11.1:
Herr Dr. Höfener –
Radweg Stapeler Straße
Antwort der
Verwaltung
Die Asphaltdecke des Radweges an
der Stapeler Straße ist auf einer Länge von 750 m mit einer neuen Asphaltdecke
überbaut worden. Vor Abnahme der Maßnahme ist die ausführende Baufirma auf
Mängel in der Ausführung hingewiesen worden, die zum Teil oberhalb der Toleranz
lag. Die ausführende Firma hat daraufhin ca. 550 Meter erneuert.
Die übrigen 200 Meter weisen
weitere punktuelle Höhenschläge aus, die jedoch im Toleranzbereich für den
Asphaltbau liegen und somit hingenommen werden müssen. Im Rahmen der
Gewährleistung wird die Verwaltung gerade diesen Abschnitt kritisch beobachten.
Hinweis:
Der Bauhof wird die Bankette noch
mit Oberboden andecken. Diese Aufgabe gehörte nicht zum Aufgabenspektrum der
Baufirma.
Es erfolgen weitere Anfragen: