Sitzung: 14.11.2019 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3, Enthaltungen: 4
Vorlage: VO/115/2019
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat bleibt bei seinem Beschluss
vom 04.05.2017, die Möglichkeit zur verkehrlichen Entlastung der Blickallee im
Rahmen einer noch durchzuführenden Fortschreibung des
Verkehrsentwicklungsplanes der Gemeinde Havixbeck untersuchen zu lassen.
Dieser Beschluss wird gefasst in der
Kenntnis, dass nach Auswertung der Kreispolizeibehörde Coesfeld z.Z. auf der
Blickallee keine Unfallhäufungsstelle vorliegt.
Die Fortschreibung soll durchgeführt werden,
wenn planerisch Klarheit darüber besteht, wo in Havixbeck zukünftig die
Schwerpunkte der wohnbaulichen und gewerblichen Siedlungsflächenentwicklung
erfolgen sollen.
Die Verwaltungsvorlage VO/115/2019 liegt vor.
Herr Wientges erläutert, dass man von Seiten der Verwaltung verschieden Überlegungen zur Umgestaltung der Blickallee angedacht habe, um die Durchgängigkeit der Blickallee zu reduzieren und so die Attraktivität der Blickallee für den PKW-Verkehr zu verringern.
Es wurde bei Durchführung der
angedachten Maßnahmen die Gefahr gesehen, dass es zu weiteren Rückstaupunkten
auf der Blickallee kommt. Weitere Argumente sind:
- Die Blickallee ist kein Unfallschwerpunkt.
- Es liegt keine objektiv feststellbare Gefährdung vor.
- Der Kreis Coesfeld führt regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durch.
Darum empfiehlt die Verwaltung weiterhin den Verkehrsentwicklungsplan entsprechend fortzuschreiben und eine mögliche bauliche Veränderung der Blickallee zurückzustellen.
Auf die Frage, wann denn mit der Fortschreibung des Verkehrskonzeptes gerechnet werden kann, erläutert Frau Böse, dass die wesentlichen Rahmenbedingungen für die bauliche Entwicklung jetzt feststehen und insofern die Beauftragung der Fortschreibung erfolgen könne (so sei man auch im AK Ortsentwicklung verblieben). Nach entsprechender Rückfrage wird entsprechend ausgeführt, dass vorlaufend eine Verkehrszählung für notwendig erachtet wird und die Fachbüros durchaus in der Lage sind, die erwarteten Verkehrsmengen auf der Grundlage des jetzigen Planungsstandes für die neuen Wohngebiete bzw. das Gewerbegebiet an der Schützenstraße zu prognostizieren. Sollte ergänzend die Untersuchung weiterer Varianten gewünscht werden, könne dies auf jeden Fall mit berücksichtigt werden. Wenn der Haushaltsplan Rechtskraft hat, wird das Angebotsverfahren für die Fachbüros eingeleitet.
Abstimmungsergebnis: