Sitzung: 14.11.2019 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 2
Vorlage: VO/094/2019
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die
der Verwaltungsvorlage VO/094/2019 als Anlage beigefügte Neufassung der Satzung
der Gemeinde Havixbeck über die Festlegung der Gemeindegebietsteile und der
Höhe des Geldbetrages nach §§ 48 Abs. 3 Satz 2 Nr. 8 und 89 Abs.1 Nr. 4 der Bauordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW (Stellplatzablösesatzung).
Die Verwaltungsvorlage VO/094/2019 liegt vor.
Herr Krotoszynski kritisiert den seines Erachtens zu hohen Satz von 11.000 Euro für die Zone I und möchte wissen, wie Nachbarkommunen dies handhaben.
Herr Gromöller erläutert die Situation: Der Bedarf an Stellplätzen steigt seit Jahren. Größer werdende Autos erfordern breitere Stellplätze. Die bauliche Verdichtung im Ortskern hat zugenommen, bei Geschäftserweiterungen stehen i. d. R. keine weiteren Parkplatzflächen zur Verfügung. Daher ist zu erwarten, dass zusätzliche Parkplätze demnächst deutlich kostenaufwändiger als Parkpalette mit zwei Ebenen zu schaffen seien und da diene die Gebühr, die in dieser Größenordnung allein für den Ortskern gelten würde, als Finanzierungsanteil. Die bisherigen Gebührensätze deckten anteilig lediglich ebenerdige Pflasterungen ab. Private Investoren bauen wegen der knappen Stellplatzflächen zunehmend Tiefgaragen, das sei auch der richtige Weg, vorrangig vor einer Stellplatzablösung.
Nachtrag der Verwaltung:
Ablösebeträge der
Nachbargemeinden
Gemeinde Senden
(01.08.2017)
Gebietsteil I (Senden) 6.300,00 €
Gebietsteil II (Bösensell) 5.092,50 €
Gebietsteil III (Ottmarsbocholt) 4.637,50 €
Stadt Billerbeck
(01.07.2019)
Gebietsteil I 4.302,00 €
Gebietsteil II 3.774,00 €
Gemeinde Altenberge
(2019)
nur Gebietsteil I 4.837,00 €
Gemeinde Nottuln (2010 - noch keine neue Satzung; bisherige Beträge)
Gebietsteil I (Nottuln) 4.758,00 €
Gebietsteil II (Appelhülsen) 3.847,00 €
Gebietsteil III (/Darup) 3.679,00 €
Gebietsteil IV (Schapdetten) 4.305,00 €
Gebietsteil V(Gewerbegebiet) 2.506,00 €
Stadt Münster
(Dezember 2018)
Gebietsteil I (Stadtkern) 12.500,00 €
Gebietsteil II 7.970,00 €
Gebietsteil III (Roxel, Nienberge, Albachten,
Mecklenbeck, Amelsbüren etc.) 5.490,00 €
Abstimmungsergebnis: