Seit zwei Jahren gibt es den Umlegungsausschuss. Er hat bisher zweimal getagt. Wann tagt er erneut und wann werden die Angelegenheiten dort zu Ende gebracht?

 

Antwort des Bürgermeisters:

In der Sitzung des Umlegungsausschusses vom 11. März 1999 hat der Umlegungsausschuss unter TOP 5. Beratung und Beschlussfassung über Anträge gemäß § 76 BauGB im Umlegungsgebiet „Hohenholte, Teil VI“ folgenden Beschluss gefasst:

„Der Umlegungsausschuss nimmt die eingegangen Anträge auf Entscheidung gemäß § 76 BauGB zur Kenntnis, und zwar für die Ordnungsnummern  3, 3 a, 4, 5, 6, 19, 20, 23, 24, 25, 36, 37, 64 und 65. Nach Beratung beschließt er einstimmig die Vorwegnahme der Entscheidung in der von den Eigentümern beantragten Form. Er beschließt die Umlegungsregelung, bestehend aus Karte und einem Umlegungsverzeichnis, welches für jede Ordnungsnummer aufgestellt worden ist.“

 

Demgemäß wird nun die Geschäftsstelle entsprechend dem Beschluss alle Anträge auf Entscheidung gemäß § 76 BauGB sukzessive aktuell überarbeiten und anpassen; diese dann nochmals mit den Umlegungsbeteiligten besprechen und anschließend den Umlegungsplan allen Umlegungsbeteiligten gemäß § 71 und § 72 BauGB zustellen und im Amtsblatt veröffentlichen. Danach erfolgt die Übersendung der Unterlagen an das Katasteramt und dem Grundbuchamt zwecks Übernahme in das Liegenschaftskataster und dem Grundbuch.

Eine weitere Umlegungsausschusssitzung ist hierfür nicht erforderlich.