Sitzung: 02.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss
Das Projekt Erschließung des Außenbereichs mit Glasfaser geht gut voran.
Zur Umsetzung des Projektes müssen die Glasfasertrassen in
den gemeindlichen Straßen und Wegen verlegt werden. Diese dürfen gem. § 68 TKG
unentgeltlich genutzt werden. Die Regelungen für die gemeindlichen Straßen und
Wege sollen auch bei den Interessentenwegen angewandt werden. Die Gemeinde, als
Vertreter der Interessentenschaft, wird im Rahmen der Daseinsvorsorge auch für
die Interessentenwege keine Nutzungsentschädigung erheben. Gleichwohl sind die
Baumaßnahmen, wie bisher auch, mit der Verwaltung abzustimmen.
Sollte der Sachverhalt politisch anders gesehen werden, da es sich bei den Interessentenwegen um Privatwege handelt, so bittet die Verwaltung zeitnah um Anträge aus den jeweiligen Fraktionen.