Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.03.2019  gemäß des Runderlasses vom 29.12.2017 des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und des Ministeriums der Finanzen bei der Vergabe von Aufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte die bevorzugte Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und von Inklusionsbetrieben bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, gemäß Absatz 2.4.2. beschlossen, Oberhalb der EU-Schwellenwerte sollten weiterhin die „normalen“ Wettbewerbsgrundsätze gelten. Mit Schreiben vom 26.04.2019 ist aus der Verpflichtung im Unterschwellenbereich eine Empfehlung des Ministeriums geworden. Dieser wird die Gemeinde Havixbeck bis auf Weiteres folgen.