Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat nimmt die Windenergie-Flächenpotentialanalye für das Gemeindegebiet Havixbeck der enveco GmbH zur Kenntnis. Zur weiteren Konkretisierung und Präzisierung der potentiell für Windenergieanlagen geeigneten Flächen soll ein Abschichtungsverfahren durchgeführt werden und zwar entsprechend der dieser Vorlage beigefügten Beschreibung.

Nach Vorlage der Ergebnisse dieses Verfahrensschrittes ist politisch zu entscheiden, ob und für welche potentiell geeigneten Bereiche die Planungen vertieft werden sollen.


Die Verwaltungsvorlage 093/2012 liegt vor.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Ausschussvorsitzender Wilken Herrn Dr. Böngeler vom Planungsbüro enveco.

 

Herr Dr. Böngeler erläutert anhand einer PowerPoint Präsentation wie die Flächenpotentialanalyse durchgeführt wurde und zu welchen Ergebnissen diese führte. Die PowerPoint Präsentation ist dem Protokoll als Anlage 4 beigefügt.

 

Im Anschluss an den Vortrag beantwortet Herr Dr. Böngeler die von den Ausschussmitgliedern aufkommenden Fragen.

 

Herr Dr. Böngeler erklärt, dass im nächsten Schritt ein Abschichtungsverfahren durchzuführen sei. In diesem Verfahren werden die ermittelten potentiellen Flächen einer weiteren Untersuchung bezüglich ihrer Eignung unterzogen. Hierbei werden unter anderem folgende Kriterien betrachtet: Berücksichtigung städteplanerischer Aspekte (z. B. Tourismus), Windhöffigkeit, Netzanbindung, Ökologische Einschätzungen usw.. Nach Abschluss des Abschichtungsverfahrens können sich ggf. Veränderungen in der Größe der potentiellen Flächen ergeben.

 

Dies gelte auch bei Aufstellen von größeren Windkraftanlagen. Hier müsse man größere Abstände beachten, was zur Verkleinerung der ermittelten Potentialflächen führen würde.

 

Frau Böse schlägt vor, das Abschichtungsverfahren zunächst durchzuführen. Nach Vorlage der Ergebnisse habe man mehr Grundlagen für die Auswahl der Flächen und könne weitere politische Entscheidungen treffen.

 

Auf die Frage, wann mit einem Baubeginn gerechnet werden könne, antwortet Herr Dr. Böngeler, dass dieses frühestens Ende 2013 der Fall sein könne, wenn lediglich im Rahmen von Flächennutzungsplanung die planerischen Voraussetzungen getroffen werden.

 

Abschließend teilt Frau Böse mit, dass ihr zwischenzeitlich ein Schreiben der Anlieger der Fläche 3 vorliege, wonach die Bereitschaft bestehe, die Flächen für die Schaffung von Bürgerwindanlagen vorzuhalten und keine Verträge mit privaten Investoren zu schließen.

 

Nunmehr wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt.