Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, zum vorliegenden Entwurf des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen – sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel – weder Anregungen noch Bedenken vorzubringen.


Die Verwaltungsvorlage 092/2012 liegt vor.

 

Frau Böse erklärt kurz die Bedeutung des Landesentwicklungsplanes NRW – sachlicher Teilplan „Großflächiger Einzelhandel“ und erläutert, dass dieser ein planerisches Steuerelement zur Stärkung der Innenstädte sei. Die Gemeinde sei dazu angehalten, die Vorgaben des Landesentwicklungsplanes zu berücksichtigen und diese mitzutragen. In der Vergangenheit sei dies auch schon in vergleichbarer Art und Weise geschehen.

 

Auf Nachfrage teilt Bürgermeister Gromöller mit, dass der Landesentwicklungsplan NRW auch Thema bei der letzten Bürgermeisterkonferenz war. Auch die Nachbarkommunen bewerten das Thema in der Form, als dass es vorrangig für größere Gemeinden von Bedeutung ist.