Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 20. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Am Schlautbach“ der Gemeinde Havixbeck gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Der zu ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 086/2012 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt und in der anliegenden Übersichtskarte (Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage Nr. 086/2012) gekennzeichnet.

 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat die seitliche Baugrenze des Flurstücks 942 um 3,00 m zu erweitern, und zwar in der Form, wie sie in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 086/2012 als Anlage 3 beigefügten Planausschnitt dargestellt ist.

 

Weiterhin wird die 20. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Am Schlautbach“ als Satzung beschlossen.


Die Verwaltungsvorlage 086/2012 liegt vor.

 

Frau Böse erklärt die Inhalte der Verwaltungsvorlage und die Wünsche des Bauherrn.