Sitzung: 13.06.2019 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Zunächst wird eine Anfrage aus der letzten Sitzung des Ausschusses für Bau- und Gemeindeentwicklung am 21.03.2019 unter TOP 12.2 beantwortet.
Parksituation
Haltestelle / Nettomarkt, Schützenstraße
Herr Eilers: Auf der
gegenüber liegenden Seite der Haltestelle nahe des Nettomarktes parkt
regelmäßig verkehrsbehindernd ein schwerer LKW. Es gibt dort kein Parkverbot.
Was kann man dagegen tun?
Antwort der
Verwaltung:
Bereits bei
verschiedenen Ortsterminen mit der Kreispolizeibehörde und dem
Straßenverkehrsamt wurde die Situation vor Ort überprüft und die Frage der
Einrichtung eines entsprechenden Haltverbotes erörtert. Als Ergebnis wurde
festgehalten, dass die Verkehrssituation die Einrichtung eines Haltverbotes an
dieser Stelle nicht rechtfertigt.
Aufgrund der Anfrage
aus dem BauA bestätigt das Straßenverkehrsamt noch einmal schriftlich, dass ein
Haltverbot nicht eingerichtet werden kann. Nach den Verwaltungsvorschriften zur
Straßenverkehrsordnung dürfte es nur in dem Umfang angeordnet werden, in dem
die Verkehrssicherheit, die Flüssigkeit des Verkehrs oder der öffentliche
Personennahverkehr es erfordert.
Da die Schützenstraße
in diesem Bereich gerade ausgebaut ist und von beiden Seiten gut einsehbar ist,
sind keine Gründe erkennbar, die es rechtfertigen würden, in dem genannten
Bereich ein Haltverbot einzurichten.
Nicht ordnungsgemäß bzw. verkehrsgefährdend abgestellte Fahrzeuge werden im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs kontrolliert.
Dann erfolgt die Beantwortung einer Frage aus dem Bauausschuss vom 15.03.2018 unter TOP 12.1:.
Frau Möller - Kann
die Verwaltung überprüfen, ob die Beleuchtung an den Zebrastreifen ausreichend
ausgeleuchtet ist?
Antwort der Verwaltung
‚Die lichttechnische
Berechnung war in der Bearbeitung, dies wurde am 05.09.2018 mitgeteilt. Nun
liegt die Berechnung vor und kommt zu folgendem Ergebnis:
Der Zebrastreifen an der Blickallee wird entsprechend der
Richtlinie für die Anlagen und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ
2001)ausgeleuchtet.
Der Fußgängerüberweg
an der Schützenstraße/ Grüner Weg sowie An der Feuerwache/ Schulten Kamp müssen
optimiert werden.
Weitere Anfragen: