Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, seinen in der Sitzung am 07.12.2017 gefassten und im Amtsblatt der Gemeinde Havixbeck am 14.12.2017 veröffentlichten Aufstellungsbeschluss aufzuheben. Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat die Aufstellung eines Planes zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck. Das Änderungsgebiet ist in der Anlage 1 zur VO/065/2019 umrandet dargestellt und ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Der Planentwurf mit Begründung ist zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und den Nachbargemeinden sowie Trägern öffentlicher Belange ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Der Gemeinderat beschließt ferner die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Südlich Schützenstraße“, und zwar im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck. Das Plangebiet ist in dem der VO/065/2019 als Anlage 3 beigefügten Plan umrandet dargestellt. Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat, den Planentwurf mit Begründung zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und den Nachbargemeinden sowie Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

In den Planentwurf sind die Beratungsergebnisse aus der Sitzung des Ausschusses für Bau- und Gemeindeentwicklung vom 13.06.2019 einzuarbeiten.

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/065/2019 liegt vor.

 

Herr Lang erläutert anhand einer Präsentation die wesentlichen Planinhalte und beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder. Die Präsentation ist als Anlage 2 zum Protokoll im Ratsinformationssystem (nur online eingestellt). Es werden Fragen zur notwendigen Größe und Verortung des Regenrückhaltebeckens, zur Ausweisung von Teilbereichen als Mischgebiet, zur Abgrenzung gegenüber dem angrenzenden Wohngebiet und zum notwendigem Grünstreifen, über die Notwendigkeit, Betriebsleiterwohnungen zuzulassen und allgemein zur Notwendigkeit eines Gewerbegebietes in Konkurrenz zu womöglich dringlicher benötigtem Wohngebiet für bezahlbaren Wohnraum diskutiert. Auch die maximale Bauhöhe und die Frage, welche Gebewerbearten ansiedelbar sein sollen, wird eingehend besprochen.

 

Daraus ergeben sich folgende Abstimmungen:

 

Soll das Gebiet GE 1 als Mischgebiet ausgewiesen werden?

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich abgelehnt; Ja-Stimmen: 3; Nein-Stimmen: 6; Enthaltungen: 2.

 

 

Sollen im GE 1 Betriebsleiterwohnungen zugelassen werden?

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen; Ja-Stimmen: 9; Enthaltungen: 2.

 

 

Sollen Betriebsleiterwohnungen in den Bereichen GE 2 bis Ende GE 5 ausgeschlossen werden?

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich angenommen: Ja-Stimmen: 9; Nein-Stimmen: 2.

 

 

Soll die Bauhöhe für Betriebsstätten im Bereich GE 1 auf maximal 12 Meter beschränkt werden?

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen; Ja-Stimmen: 11.

 

 

Soll das Gebiet im Bereich GE 4 als Industriegebiet ausgewiesen werden?

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich angenommen; Ja-Stimmen: 7; Nein-Stimmen: 3; Enthaltung: 1.

 

 

Daraufhin lässt der Ausschussvorsitzende unter Berücksichtigung der eben beschlossenen Änderungen über die Aufhebung der letzten Planaufstellung und die Ingangsetzung einer neuen Aufstellung abstimmen.

 

Herr Albrecht bedankt sich nach der Abstimmung bei Herrn Lang.

 

 Die Tagesordnung wird bei TOP 8 fortgesetzt.

 

 


Abstimmungsergebnis: