Sitzung: 03.04.2019 Haupt- und Finanzausschuss
Die abgegebenen
Verpflichtungserklärungen sind meiner Meinung nach als gleichwertig anzusehen,
selbstverständlich müssen die liquiden Mittel da sein, bevor der Kommunalanteil
freigegeben wird. Hat denn die Gemeinde inzwischen eine andere rechtliche
Auffassung zur Wertigkeit von Verpflichtungserklärungen?
Antwort des
Bürgermeisters:
Die Verwaltung hat grundsätzlich keine Einwände gegen das Verfahren. Jedoch entspricht das gewählte Verfahren mit den Verpflichtungserklärungen nicht dem Wortlaut im Ratsbeschluss vom 06.12.2018, daher müsse der Rat sich nun nochmal dazu äußern, damit auch Einvernehmen bestehe.