Die abgegebenen Verpflichtungserklärungen sind meiner Meinung nach als gleichwertig anzusehen, selbstverständlich müssen die liquiden Mittel da sein, bevor der Kommunalanteil freigegeben wird. Hat denn die Gemeinde inzwischen eine andere rechtliche Auffassung zur Wertigkeit von Verpflichtungserklärungen?

 

Antwort des Bürgermeisters:

Die Verwaltung hat grundsätzlich keine Einwände gegen das Verfahren. Jedoch entspricht das gewählte Verfahren mit den Verpflichtungserklärungen nicht dem Wortlaut im Ratsbeschluss vom 06.12.2018, daher müsse der Rat sich nun nochmal dazu äußern, damit auch Einvernehmen bestehe.