Es liegt die Beschwerde eines Bürgers gem. § 24 GO NRW per Mail vom 17.03.19 vor:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie auf dem aktuellen Foto erkennbar, ist der Gully am Antoniusweg (vor dem 3. Haus links Richtung Osten) eine gefährliche Stolperfalle. Hier ist die Gemeinde verkehrssicherungspflichtig.

 

Mit freundlichen Grüßen“

 

Antwort der Verwaltung:

Der Gemeinderat hat die Behandlung von Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO NRW auf den Haupt- und Finanzausschuss übertragen.

Dieser hat sich mit der vorliegenden Beschwerde befasst. Zuständig für diese Angelegenheit ist der Bürgermeister. Dieser hat die Gefahrenstelle zwischenzeitlich beseitigt, wie das beigefügte Foto zeigt. (Beide Fotos (vorher – nachher) sind als Anlage 2 zum Protokoll im Ratsinformationssystem – nur online – eingestellt.)