Herr Spüntrup: Bis zu welchem Zeitpunkt die Gemeinde durch Beschluss über die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes Einfluss auf die Genehmigung vorliegender BImSchG-Anträge habe.

 

Antwort Verwaltung:

Durch den Beschluss erfolgt noch keine Rechtswirkung; vielmehr muss der Flächennutzungsplan (FNP) durch die Bezirksregierung genehmigt werden. Das dauert ca. 3 Monate.

Schon jetzt ist aber zu erkennen, dass aufgrund der Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) voraussichtlich das gesamte Planverfahren ab der Offenlage erneut durchzuführen sein wird, weil vor Inkrafttreten des LEP eine Genehmigung des FNP nicht mehr erreichbar sein wird.