Sitzung: 21.03.2019 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Es liegt eine schriftliche Anfrage der SPD-Fraktion gem. § 17 Abs. 1 GeschO zum Antrag auf Förderung zur Sanierung des Freibades vor. Herr Wientges verliest die Anfrage und die Antwort.
Die Anfrage lautet wie folgt:
„Sehr geehrter Herr
Gromöller,
die SPD-Fraktion im
Rat der Gemeinde Havixbeck fragt, im Zusammenhang mit Fördermitteln, wie die
weitere detaillierte Vorgehensweise zur Antragstellung von Fördermitteln für
das Freibad von der Verwaltung gedacht ist.
Am 28.2.2019 hat Herr
Wientges, wohl auch in Ihrem Namen, mir mitgeteilt, dass eine Förderung des
Freibades mit dem Förderprogramm Soziale
Integration im Quartier 2019 so nicht möglich ist. Angeblich würde es an
Voraussetzungen in der Planung fehlen, so dass ein Antrag abgelehnt werden
würde.
Da diese Information erst am letzten Tag des
Antragszeitfensters publik wurde, konnte ich oder auch andere nicht mehr
reagieren. M.E. hätte man den Antrag auch ohne ausreichende Planung abgeben
können.
Auf Nachfrage haben sie dann berichtet, dass
aus zeitlichen Gründen eine Antragstellung nicht möglich war, jedoch
grundsätzlich eine Förderung wohl doch nicht ausgeschlossen ist.
Das heißt auch, dass dieses Jahr mit
Fördermitteln nicht zu rechnen ist und für das nächste Jahr ein Antrag zeitig
gestellt werden sollte. Eine Förderung mit LEADER-Mitteln scheint mir nicht
zielführend, da die Höchstfördergrenze der Kosten bei rund 384.000 Euro
(maximaler LEADER-Zuschuss 65 % bzw. maximal 250.000 Euro Förderung) liegt.
Es ist also festzuhalten, dass dieses Jahr
mit der Baumaßnahme nicht mehr begonnen werden kann und man auf das nächste
Jahr wartet.“
Antwort der
Verwaltung:
Damit die Sanierung des Freibades im Rahmen des Förderprogramms Soziale Integration im Quartier 2019 gefördert werden kann, muss diese die allgemeinen Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen.
Hier werden zwei Möglichkeiten genannt.
a)
Gebietsbezogene
Maßnahmen
Das Freibad liegt in keinem der
unter a genannten Gebiete.
b)
Städtebauliche
Einzelmaßnahmen
Unser Freibad ist nicht im Stadtumbaugebiet nach § 171 b
BauGB enthalten. Wir müssten zunächst per Ratsbeschluss das Stadtumbaugebiet
begründet vergrößern. Somit ist ein originärer Zugang zu diesen Fördermitteln
nicht möglich.
Bei einer geförderten Sanierung des Freibades ist die Verwaltung immer von einem frühesten Baubeginn in 2020 ausgegangen. In 2019 sollten jedoch die notwendigen Planungen und Ausschreibungen erfolgen.
Wir werden also zunächst von einer LEADER-Förderung absehen, da dieses Programm eine Höchstfördergrenze von rund 384.000 Euro (maximaler LEADER-Zuschuss 65 % bzw. maximal 250.000 Euro Förderung) hat.
Bei dem Förderprogramms Soziale Integration im Quartier 2019 gibt es einen Fördersatz von 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Verwaltung wird kurzfristig ein Vorgespräch mit der Bezirksregierung Münster, Dezernat 35 - Städtebauförderung führen, um einen Förderzugang zur Sanierung des Freibades zu finden. 2021 wäre der frühestmögliche Baubeginn, bei einer Inanspruchnahme des oben erwähnten Förderprogramms Soziale Integration im Quartier.
Grundsätzlich besteht natürlich das Risiko, dass wir keinen Förderzugang finden bzw. Förderprojekte ausgelaufen sind.