Es liegt eine schriftliche Anfrage der SPD-Fraktion gem. § 17 Abs. 1 GeschO zum Antrag auf Förderung zur Sanierung des Freibades vor. Herr Wientges verliest die Anfrage und die Antwort.

 

Die Anfrage lautet wie folgt:

 

„Sehr geehrter Herr Gromöller,

die SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Havixbeck fragt, im Zusammenhang mit Fördermitteln, wie die weitere detaillierte Vorgehensweise zur Antragstellung von Fördermitteln für das Freibad von der Verwaltung gedacht ist.

 

Am 28.2.2019 hat Herr Wientges, wohl auch in Ihrem Namen, mir mitgeteilt, dass eine Förderung des Freibades mit dem  Förderprogramm Soziale Integration im Quartier 2019 so nicht möglich ist. Angeblich würde es an Voraussetzungen in der Planung fehlen, so dass ein Antrag abgelehnt werden würde.

Da diese Information erst am letzten Tag des Antragszeitfensters publik wurde, konnte ich oder auch andere nicht mehr reagieren. M.E. hätte man den Antrag auch ohne ausreichende Planung abgeben können.

Auf Nachfrage haben sie dann berichtet, dass aus zeitlichen Gründen eine Antragstellung nicht möglich war, jedoch grundsätzlich eine Förderung wohl doch nicht ausgeschlossen ist.

Das heißt auch, dass dieses Jahr mit Fördermitteln nicht zu rechnen ist und für das nächste Jahr ein Antrag zeitig gestellt werden sollte. Eine Förderung mit LEADER-Mitteln scheint mir nicht zielführend, da die Höchstfördergrenze der Kosten bei rund 384.000 Euro (maximaler LEADER-Zuschuss 65 % bzw. maximal 250.000 Euro Förderung) liegt.

Es ist also festzuhalten, dass dieses Jahr mit der Baumaßnahme nicht mehr begonnen werden kann und man auf das nächste Jahr wartet.“

 

 

Antwort der Verwaltung:

Damit die Sanierung des Freibades im Rahmen des Förderprogramms Soziale Integration im Quartier 2019 gefördert werden kann, muss diese die allgemeinen Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen.

Hier werden zwei Möglichkeiten genannt.

a)      Gebietsbezogene Maßnahmen

Das Freibad liegt in keinem der unter a genannten Gebiete.

b)      Städtebauliche Einzelmaßnahmen

Unser Freibad ist nicht im Stadtumbaugebiet nach § 171 b BauGB enthalten. Wir müssten zunächst per Ratsbeschluss das Stadtumbaugebiet begründet vergrößern. Somit ist ein originärer Zugang zu diesen Fördermitteln nicht möglich.

 

Bei einer geförderten Sanierung des Freibades ist die Verwaltung immer von einem frühesten Baubeginn in 2020 ausgegangen. In 2019 sollten jedoch die notwendigen Planungen und Ausschreibungen erfolgen.

 

Wir werden also zunächst von einer LEADER-Förderung absehen, da dieses Programm eine Höchstfördergrenze von rund 384.000 Euro (maximaler LEADER-Zuschuss 65 % bzw. maximal 250.000 Euro Förderung) hat.

 

Bei dem Förderprogramms Soziale Integration im Quartier 2019 gibt es einen Fördersatz von 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

 

Die Verwaltung wird kurzfristig ein Vorgespräch mit der Bezirksregierung Münster, Dezernat 35 - Städtebauförderung führen, um einen Förderzugang zur Sanierung des Freibades zu finden. 2021 wäre der frühestmögliche Baubeginn, bei einer Inanspruchnahme des oben erwähnten Förderprogramms Soziale Integration im Quartier.

 

Grundsätzlich besteht natürlich das Risiko, dass wir keinen Förderzugang finden bzw. Förderprojekte ausgelaufen sind.