Es liegen insgesamt 10 Anträge von Bürgerinnen und Bürgern vor mit dem Ziel, einen Ratsbeschluss herbeizuführen, das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB für alle Massentierhaltungsanlagen im Außenbereich zu versagen. Ein Beschluss, der pauschal - also ohne detaillierte Einzelfallprüfung - auf das Versagen des gemeindlichen Einvernehmens gerichtet ist, verletzt geltendes Recht und wäre insofern zu beanstanden. Ich werde den Antragstellern im Rahmen meiner Zuständigkeiten, unter Hinweis auf die aktuelle Rechtslage, als einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung, eine entsprechende Rückmeldung zu kommen lassen.