Sitzung: 20.06.2012 Haupt- und Finanzausschuss
Im Bereich der Glascontainer sieht man häufiger wild parkende Autos, die die Sicherheit gefährden. Wer wird bei Schadensfällen haftbar gemacht?
Antwort der Verwaltung:
Eine etwaige Schadensersatzpflicht für Schäden, die durch ordnungswidriges Parken verursacht werden, besteht für den Fahrzeugfahrer bzw. - halter. Seitens der Gemeinde Havixbeck wird der ruhende Verkehr im Rahmen der personellen Möglichkeiten auch in diesem Bereich überwacht; Regelverstöße werden entsprechend geahndet.