In der Ratssitzung vom 15.12.2011 ist beschlossen worden, dass die Gemeinde Havixbeck sich mit einem Betrag von bis zu 100.000 € an der geplanten Annette von Droste zu Hülshoff-Stiftung beteiligen wird, wenn das nötige Stiftungskapital in Höhe von 19,3 Mio. € zur Verfügung steht und die Stiftung nach § 2 des Stiftungsgesetzes NW anerkannt ist.

 

Wie mir der Landschaftsverband Westfalen-Lippe vor dem Zeichnungstermin der 2. Stiftungsurkunde am 01.06.2012 mitteilte, können diese Bedingungen vor dem erforderlichen Zahlungstermin zeitlich nicht realisiert werden, da die Einzahlungen Voraussetzung seien, um die Anerkennung der Stiftung zu erlangen. Aus diesem Grund wurde folgender Passus in die Beurkundung des Stiftungsgeschäfts aufgenommen und verbindlich vereinbart:

 

Geleistete Zahlungen sind den Einzahlern unverzüglich zurückzuerstatten, sofern bis zum 30.06.2012 das für die Stiftungsgründung benötigte bare Stiftungskapital von 17,7 Mio. € nicht in voller Höhe auf dem Treuhandkonto eingegangen sein sollte bzw. bis zu diesem Zeitpunkt nicht rechtsverbindliche Erklärungen über für das Jahr 2013 beabsichtigte Restzahlungen vorliegen, insgesamt zu einem Stiftungskapital in Höhe von 19,3 Mio. € führen.

Gleiches gilt auch für den Fall, dass die Stiftungsbehörde die Anerkennung der Stiftung nicht bis zum 30.09.2012 ausgesprochen hat.

 

Hierin sehe ich ebenso wie die weiteren kommunalen Zustifter eine hinreichende Absicherung und beabsichtige, den Beitrag der Gemeinde Havixbeck in Höhe von 100.000 € bis zum 30.06.2012 auszuzahlen.