Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

 

Für den Bereich zwischen Kleibrink, Gennericher Weg und An der Feuerwache ist gemäß § 2 Abs.1 i.V. mit den §§ 12 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) ein vorhabenbezogener Bebauungsplan in Verbindung mit einem Vorhaben- und Erschließungsplan im beschleunigten Verfahren zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen.

 

Der Rat beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und des damit verbundenen Vorhaben-und Erschließungsplans, und zwar im beschleunigten Verfahren.

 

Der Rat beschließt, die Offenlegung der Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und des Vorhaben- und Erschließungsplans gemäß der §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs.2 jeweils i.V. mit § 13a BauGB.

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/ 034/2019 liegt vor.

 

Herr Albrecht begrüßt Herrn Bogenstahl, Architekt vom Büro Tenhündfeld und Herrn Schulte, Ingenieur vom Planungsbüro SWO.

Zunächst erläutert Herr Bogenstahl anhand einer PowerPoint Präsentation (als Anlage 2 zum Protokoll im Ratsinformationssystem - nur online – eingestellt) die Pläne zur Errichtung von vier Stadthäusern und einer Pflegeeinrichtung.

Anschließend legt Herr Schulte mit einer weiteren PPP (als Anlage 3 zum Protokoll im RIS – nur online – eingestellt)  erläuternd die zwei wesentlichen technischen Herausforderungen des Projektes dar: die Geländesituation mit teilweise 7 Metern Höhenunterschied und die Lärmemissionssituation durch die angrenzende Feuerwehr.

Für den planerischen Umgang mit dem Höhenunterschied sieht die Neuplanung gegenüber der Bestandsplanung eine Terrassierung der Gebäude vor.

Im Bereich der Lärmemission lässt sich festhalten, dass durch passive Schallschutzmaßnahmen (Nichtöffnung des Mauerwerks im Bereich schutzbedürftiger Fenster, d.h. Schlafräume, Wohnräume, Küche und vergleichbare Maßnahmen) eine Lärmbeeinträchtigung gebietsverträglich gemindert werden kann. Das Feuerwehrgerätehaus kann daher uneingeschränkt weiter genutzt werden.

 

Die Ausschussmitglieder bedanken sich für die guten Präsentationen bei beiden Planern und stellen einige kurze Nachfragen.

Dann bedankt sich Herr Albrecht und verabschiedet die beiden Herren.

Es erfolgt die Abstimmung.

 


Abstimmungsergebnis: