Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 6. Änderung zur 1. förmlichen Änderung des Bebauungsplanes „ Am Friedhof/Sportplatz“ entsprechend dem der Vorlage VO/033/2018 als Anlage 1 beigefügten Entwurf, und zwar in einem Verfahren nach § 13 a BauGB.

Des Weiteren beschließt der Gemeinderat, den Planentwurf mit Begründung für die Dauer 1 Monats öffentlich auszulegen und den betroffenen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 


Die Verwaltungsvorlage VO/033/2019 liegt vor.

 

Frau Böse erläutert die Zusammenhänge und den Planungsanlass für die Vorlage und somit die Dringlichkeit der Errichtung einer weiteren 4-Gruppen-Kindergartenanlage.

Ausführlich wird die Frage der Zuwegung diskutiert. Die Erschließung für den Zufahrtsverkehr solle ausschließlich von der Schützenstraße im Bereich der heutigen Busbucht erfolgen. Eine fußläufige Erschließung von der Kardinal-von-Hartmann-Straße sei aufgrund der vorhandenen Wegeverbindung zusätzlich möglich.

Herr Fohrmann (FDP) fragt, ob es nicht noch andere Flächen gäbe, die sich besser eigneten.

Etwa an der Dirckesallee, „neben der alten Leichenhalle“. Frau Böse antwortet, dass diese Fläche bereits besichtigt wurde, sich aber maximal für eine Containerlösung eigne oder eine 2-gruppige Anlage. Dies sei aber vor dem Hintergrund der Refinanzierung nach Kibiz die schlechteste Lösung und der Bedarf nach einer 4-gruppigen Anlage unbestritten.

Herr von Schönfels (CDU) schlägt das Grundstück am Rabertsweg (Sandsteinmuseum) vor und fragt, ob man untersucht habe, dort einen Kindergarten zu bauen.

Frau Böse antwortet, dass auch dort der schnellste und realistischste Weg nur eine Containeranalage sei, für eine größere Einrichtung mit entsprechendem Außengelände sei das Grundstück viel zu klein.

(Auf nochmalige Nachfrage von Herrn von Schönfels ergänzt der Bürgermeister lt. Katasterauszug: Die Fläche vor dem Hallenbad beträgt 891 qm, die Kita St. Dionysius beispielsweise habe mehr als 10.000 qm Fläche.)

 

 

Im Zuge der Beratungen wird deutlich, dass Bedenken bestehen, die notwendigen Stellplätze ausschließlich an einer Stelle des Grundstückes vorzusehen. Es werden verschiedene Ansätze zur Schaffung von verkehrssicheren Erschließungen – auch unter Einbeziehen des westlich angrenzenden kleinen Stichweges erörtert.

 

Herr Albrecht fragt die Ausschussmitglieder, ob sie mit folgendem Vorschlag einverstanden und unter dieser Maßgabe ein Konsens für die Vorlage zu finden sei:

 

  • Bis zur Ratssitzung wird geprüft (besser bis zu den Fraktionssitzungen im Vorfeld), ob die Zufahrt über die kleine Parallelstraße nur für MitarbeiterInnen und
  • die Zufahrt für die Eltern über die Kardinal-von-Hartmann-Straße (Freibadparkplatz) machbar sei.

 

Frau Böse sagt diese Info bis zu den Fraktionssitzungen zu.

 

Daraufhin erfolgt die Abstimmung unter der Maßgabe der Prüfung der beiden oben aufgeführten Einschränkungen.

 


Abstimmungsergebnis: