Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung von einer Änderung des Bebauungsplanes „Ortskern“ abzusehen und damit dem Antrag eines Anliegers des Schmitz Kamps den Kinderspielplatz von der nördlichen (oberen) Grünfläche auf die untere (südliche)  Grünfläche zu verlegen, nicht zu folgen.

 


Die Verwaltungsvorlage VO/028/2019 liegt vor.

 

Es liegt ein Bürgerantrag vor, der die Ablehnung des Antrags vom 09.02.2019 (vgl. Rat 001/2019 v. 14.02.19, TOP 4.3) auf „Änderung des Bebauungsplanes Schmitz Kamp“ und die Fortsetzung des Vollzugs der Errichtung eines Kinderspielplatzes auf der oberen Grünfläche gemäß aktuellem und rechtsgültigem Bebauungsplan“ beantragt. Dieser Antrag ist als Anlage 5 zum Protokoll im Ratsinformationssystem (nur online) eingestellt und wird von Frau Böse verlesen.

 


Abstimmungsergebnis: