Kann die Vergabestelle keine Auskünfte zu EU-weiten Ausschreibungen geben?

Ist es nicht sinnvoll, eine schriftliche Anfrage bei der Bezirksregierung zu machen, um auch eine schriftliche Antwort zu erhalten?

 

Antwort der Verwaltung

Die Vergabestelle ist dann involviert, wenn die Angebote eingehen, submittiert werden und ein Preisspiegel zu erstellen ist.

So erstellt sie kein Pflichtenheft und nimmt keine Grundlagenplanung vor. Erst wenn dies fertiggestellt ist, kommt sie ins Verfahren.

Zunächst wurde die Frage danach, ob eine EU-weite Ausschreibung notwendig werden würde, fernmündlich von der Bezirksregierung verneint. Mittlerweile liegen wie bereits berichtet unterschiedliche Rechtsauffassungen vor.

Vor dem Hintergrund einer mit Gerichtsurteilen begründeten Anfrage nach der Notwendigkeit dieser Form der Ausschreibung möchte und kann die Gemeinde kein Risiko eingehen, denn das Risiko, Fördermittel zurückgeben zu müssen, ist zu vermeiden.

Die Bezirksregierung gibt keine schriftlichen Rechtsauskünfte.

Wir haben uns auch in anderen Fällen bei EU-weiten Ausschreibungen externer Dienstleister bedient.