Inzwischen steht fest, dass eine europaweite Ausschreibung von Planungsleistungen für den Schulanbau an der AFG erfolgen muss und sich die Umsetzung des Erweiterungsbaus der Anne-Frank-Gesamtschule verzögern wird.

Bei einem Termin am 06.02.2019 wurden der Schulleiter und die Schulleiterin beider Schulen informiert, eine Umsetzung wird also bestenfalls zum Schuljahr 2021/2022 zu erwarten sein. Zur Fragestellung der rechtliche Bewertung von Vergaben liegt zwischenzeitlich die Stellungnahme des Büros Wolter / Hoppenberg und der Kommunal Agentur NRW zu obigen Fragestellungen vor.

Der Erweiterungsbau der Anne-Frank-Gesamtschule (AFG) ist in den politischen Gremien mit der Schule und Verwaltung ausführlich diskutiert worden.

Die unterschwellige Vergabe war auch hierbei bereits ein Thema. Aus dem Grund hat die Verwaltung zunächst einen Erweiterungsbau entlang der Schulstraße vorgesehen, der die Bedarfe der Mittelstufe abdecken sollte. Die darüber hinausgehenden Bedarfe sollten im Nachgang eruiert und im Weiteren umgesetzt werden. Die Bau- und Planungskosten lagen bei dieser Überlegung unterhalb der Schwellenwerte zu europaweiten Vergabeverfahren.

Die Schwierigkeit, die diese Entwürfe mit sich gebracht haben, wären zum einen das Erfordernis von zwei Bauabschnitten und zum anderen die Beanspruchung von Teilen des Schulhofes durch den Erweiterungsbau gewesen. Daraufhin wurde diese Idee nicht weiterverfolgt. Der Vorteil dieser Vorgehensweise wäre eine schnelle Umsetzbarkeit und die Minimierung von vergaberechtlichen Schwierigkeiten gewesen.

Um nun die Idee einer Gesamtlösung an einem Standort zu realisieren, war es erforderlich, zunächst eine Machbarkeitsstudie auf den Weg zu bringen, um die Erfordernisse der Schule und des Schulträgers zu erfassen und zu bewerten.

Ergebnis der Machbarkeitsstudie war eine zentrale Lösung in der Verlängerung des Neubaus in Richtung des AWO-Gebäudes. Um die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie schnell umsetzen zu können, sollte die Baumaßnahme an einen Generalübernehmer vergeben werden. Hierzu sollte ein Architekt die Entwurfsplanung einschließlich eines Raumbuchs mit detaillierter Baubeschreibung zur Findung eines Generalübernehmers liefern. In einem geringfügigen Umfang sollten zusätzliche Planungsleistungen eines Ingenieurs für Haustechnik eingekauft werden. Dieser sollte bei der Planung beratend tätig sein, aber keine eigenen Planungen durchführen.   Diese Vorgehensweise ist im Vorfeld fernmündlich mit der Bezirksregierung Münster und einem juristischen Beistand (Kommunal Agentur NRW) erörtert worden. Von hier wurde dieser Weg als nicht einfach aber gangbar beurteilt.

Im Rahmen der politischen Beratung zur Vergabe der Architektenleistung sind gegen die Vergabe des Erweiterungsbaus an einen Generalübernehmer oder Generalunternehmer juristische Bedenken erhoben worden. Seitens der Verwaltung wurden die Bezirksregierung Münster und die Kommunal Agentur NRW um schriftliche Stellungnahme zu dem Sachverhalt gebeten. Seitens der Bezirksregierung Münster war keine schriftliche Stellungnahme zu erhalten. Die schriftliche Stellungnahme der Kommunal Agentur NRW bestätigte nunmehr, anders als in der fernmündlichen Stellungnahme, die juristischen Bedenken mit der Folge, dass die Baumaßnahme nun in einzelnen Gewerken ausgeschrieben werden muss.

 

Um eine solche Ausschreibung sachgerecht durchführen zu können, ist es erforderlich, dass nicht nur der Architekt mit weiteren Planungsleistungen beauftragt werden muss, sondern dass nun auch weitere Planungsleistungen vergeben werden müssen.

Hier greift jetzt aber das europäische Vergaberecht, da der Schwellenwert für Planungsleistungen, ab der diese Leistungen europaweit auszuschreiben sind, aufgrund der nun gegebenen Voraussetzungen deutlich überschritten wird. Es ist davon auszugehen, dass die europaweite Ausschreibung der Planungsleistung ein halbes Jahr in Anspruch nimmt. Alle weiteren Planungs-, Genehmigungs- und Vergabeschritte können erst im Anschluss erfolgen. Für diese europaweiten Ausschreibungen muss die Verwaltung eine externe Rechtsberatung beauftragen, da im Hause keine Erfahrungen im Umgang mit europaweiten Planungsausschreibungen vorhanden sind. Ein erstes Angebot zeigt, dass hier mit Beratungskosten von ca. 50.000 € zu rechnen ist.

Es ist ersichtlich, dass der ambitionierte Zeitplan mit einer Fertigstellung des Erweiterungsbaus zum Schuljahr 2020/2021 nicht mehr einzuhalten ist. Als neuer Fertigstellungstermin erscheint das Schuljahr 2021/2022 als realistisch.