Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die in der Anlage 1 zur VO/007/2019 als Entwurf beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass und damit die Freigabe von insgesamt drei verkaufsoffenen Sonntagen pro Jahr.

 


Die Verwaltungsvorlage VO/007/2019 liegt vor.

Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus, Denkmal und Kultur vom 906.02.2019, TOP 7

Haupt- und Finanzausschuss vom 06.02.2019, TOP 007/2019.


Abstimmungsergebnis: