Herr Norbert Groß meldet sich zu Wort und stellt zwei Anfragen, die er bereits am Vortag schriftlich eingereicht hat. Der Bürgermeister erteilt Herrn Groß das Wort.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 „Am 6. Dezember 2018 hat der Rat einstimmig einen Bürgerentscheid beschlossen. Die Frage, die dem Rat zur Entscheidung vorlag, lautete sinngemäß „Sollen die Planungen für ein Kompetenzzentrun gestoppt werden?“ Die Gegner hätten mit JA gestimmt.

Ratsmitglied Hense erklärte, diese Frage sei unnötig kompliziert. Die Frage „Sind Sie für ein Kompetenzzentrum?“  sei dagegen unmissverständlich. Wer dafür ist, sagt ja, wer dagegen ist, sagt nein. Dieser Argumentation folgte der Rat einstimmig.

Genau acht Wochen nach dieser Ratssitzung, lassen Sie, Herr Bürgermeister, den Ratsfraktionen und den Pro- und Contra-Initiativen mitteilen, der Städte- und Gemeindebund habe erklärt, nur JA-Stimmen seien für den Rat bindend.

Es wird Sie nicht erstaunen, dass wir uns sofort an die Sitzung vom 6. Dezember erinnerten und den Verdacht hatten, da sei die Frage für die Wahl bewusst umgestellt worden. Wir gehen allerdings davon aus, dass Herr Hense das nicht gewollt hat. Zum einen hat er mir das versichert, zum anderen kam ja die Rechtsauskunft erst gut sechs Wochen nach der Ratssitzung.

Hier nun meine Fragen:

Kannten Sie die vom Städte-und Gemeindebund vertretene Rechtsauffassung schon vor dem 6. Dezember 2018?

Warum haben Sie zehn Tage vor der Wahl vom Städte- und Gemeindebund eine Rechtsauskunft zu § 26(7) GO NRW eingeholt?“

 

Antwort der Verwaltung:

Die Rechtsauffassung des Städte- und Gemeindebundes war am 06.12.2018 nicht bekannt.

Die Stellungnahme wurde eingeholt, weil sowohl von den Befürwortern als auch von den Gegnern der geplanten Maßnahme Zweifel an der Rechtmäßigkeit der bis dahin erteilten Rechtsauskünfte der Verwaltung geäußert wurden. Aus diesem Grunde wurde die vom kommunalen Spitzenverband für Mitglieder (die Gemeinde ist Mitglied) kostenfreie Rechtsberatung erbeten.