Sitzung: 14.02.2019 Gemeinderat
Herr Norbert Groß meldet sich zu Wort und
stellt zwei Anfragen, die er bereits am Vortag schriftlich eingereicht hat. Der
Bürgermeister erteilt Herrn Groß das Wort.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
„Am
6. Dezember 2018 hat der Rat einstimmig einen Bürgerentscheid beschlossen. Die
Frage, die dem Rat zur Entscheidung vorlag, lautete sinngemäß „Sollen die
Planungen für ein Kompetenzzentrun gestoppt werden?“ Die Gegner hätten mit JA
gestimmt.
Ratsmitglied Hense erklärte, diese Frage
sei unnötig kompliziert. Die Frage „Sind Sie für ein Kompetenzzentrum?“ sei dagegen unmissverständlich. Wer dafür
ist, sagt ja, wer dagegen ist, sagt nein. Dieser Argumentation folgte der Rat
einstimmig.
Genau acht Wochen nach dieser Ratssitzung,
lassen Sie, Herr Bürgermeister, den Ratsfraktionen und den Pro- und
Contra-Initiativen mitteilen, der Städte- und Gemeindebund habe erklärt, nur
JA-Stimmen seien für den Rat bindend.
Es wird Sie nicht erstaunen, dass wir uns
sofort an die Sitzung vom 6. Dezember erinnerten und den Verdacht hatten, da
sei die Frage für die Wahl bewusst umgestellt worden. Wir gehen allerdings
davon aus, dass Herr Hense das nicht gewollt hat. Zum einen hat er mir das
versichert, zum anderen kam ja die Rechtsauskunft erst gut sechs Wochen nach
der Ratssitzung.
Hier nun meine Fragen:
Kannten Sie die vom Städte-und
Gemeindebund vertretene Rechtsauffassung schon vor dem 6. Dezember 2018?
Warum haben Sie zehn Tage vor der Wahl vom
Städte- und Gemeindebund eine Rechtsauskunft zu § 26(7) GO NRW eingeholt?“
Antwort der Verwaltung:
Die
Rechtsauffassung des Städte- und Gemeindebundes war am 06.12.2018 nicht
bekannt.
Die
Stellungnahme wurde eingeholt, weil sowohl von den Befürwortern als auch von
den Gegnern der geplanten Maßnahme Zweifel an der Rechtmäßigkeit der bis dahin
erteilten Rechtsauskünfte der Verwaltung geäußert wurden. Aus diesem Grunde
wurde die vom kommunalen Spitzenverband für Mitglieder (die Gemeinde ist
Mitglied) kostenfreie Rechtsberatung erbeten.