Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Organisationen im Jahr 2019 den Ausführungen dieser Verwaltungsvorlage entsprechend vorzunehmen bzw. abzulehnen.

 


Die Verwaltungsvorlage VO/018/2019 liegt vor.

 

Zunächst wird eine Anfrage des RM Herrn Webering aus dem Ausschuss für Jugend, Soziales, Schule und Sport vom 29.01.2019 unter TOP 10.1 beantwortet:

 

Herr Webering - Auszahlung der Vereinszuschüsse

Wann wurden die Vereinszuschüsse für 2018 final und in Gänze ausgezahlt, gibt es noch Rückstände?

Wie wird die Gemeinde mit den Vereinszuschüssen für 2019 verfahren? Bis wann werden diese spätestens ausgezahlt, wenn der Haushalt am 14.02.2019 beschlossen wird?

 

Die Beantwortung erfolgt in der Sitzung des HFA.

 

 

Antwort der Verwaltung:

Die Zuschüsse für 2018 sind noch nicht in Gänze ausgezahlt worden. Es sind noch Zuschüsse auszuzahlen, vor deren Auszahlung noch eingereichte Verwendungsnachweise zu prüfen sind. In einem weiteren Fall sind die Mitgliederzahlen zu ermitteln, die vom Zuschussempfänger nicht mitgeteilt werden konnten.

Bezüglich der Zuschüsse für 2019 ist zu bemerken, dass nach einem Haushaltbeschluss am 14.02.2019 noch das Anzeigeverfahren des Haushalts bei der Aufsichtsbehörde vorzunehmen ist. Bei einem normalen Verlauf des Anzeigeverfahrens sollte der Haushalt 2019 Anfang März Rechtskraft erlangen, so dass dann auch zeitnah eine Auszahlung der Zuschüsse erfolgen kann.

Die zeitnahe Auszahlung bezieht sich jedoch nur auf die Zuschussempfänger, die keinen Verwendungsnachweis vorzulegen haben.

Für die Zuschussempfänger, die für die Auszahlung einen Verwendungsnachweis für das Vorjahr  einzureichen haben, kann ein Zeitpunkt für die Auszahlung natürlich nicht genannt werden. Dieser hängt natürlich davon ab, ob bzw. wann der entsprechende Verwendungsnachweis hier eingereicht wird.

 

Frau Schäpers bekräftigt, dass eine neue Lösung für die Vergabe der Vereinszuschüsse zu finden, sinnvoll und gewollt sei. Die Vorlage eines Verwendungsnachweises sei einerseits beizubehalten, andrerseits aber sei ein Verfahren zu finden, dass den Aufwand insgesamt etwas reduziere. Auf jeden Fall aber seien die Vorschüsse frühzeitig auszuzahlen und bei plötzlich auftretendem Bedarf müsse man weiterhin handlungsfähig bleiben. Der Kämmerer habe schon ein Angebot für einen Vorschlag gemacht, auf dieses Angebot wolle man gerne eingehen und in einer der nächsten Sitzungen behandeln.

 

Herr Dr. Höfener verweist auf den Antrag der Fraktion zu Dynamisierung der Zuschüsse (vgl. Ratsprotokoll 005/2018 vom 06.12.2018, TOP 4.8, Anlage 6).

 

Herr Wilke bittet die Ratsmitglieder in der VO/018/2019 die Anlage 4 anzuschauen, dort sei bereits eine Folie abgebildet, die darstellt, wie sich die Gewährung der Zuschüsse verändern könne. Vielleicht könne man in der 2. Sitzungsfolge eine Art Richtlinie verabschieden, die dann im Haushaltsjahr 2020 eine neue Grundlage schaffe. Anregungen nehme die Verwaltung gerne auf, auf jeden Fall wolle man dafür Sorge tragen, dass es im kommenden Jahr problemloser laufe.  

 

Die Abstimmung wird auf Vorschlag von Herrn Hense im Block für die vorgestellten Träger vorgenommen.


Abstimmungsergebnis:

(Befangen: Dr. Höfener)