Beschluss: einstimmig beschlossen

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/016/2019 liegt vor.

Die Änderungsliste 01/2019 liegt vor.

 

Zum Produkt 0601 (Reduzierung der Personalkosten Kita) möchte Herr Dr. Höfener wissen, warum dort Stellen wegfallen.

Herr Wilke antwortet, dass eine Gruppe, die nur vorübergehend bis zum Sommer betrieben werden musste, geschlossen werden kann und dies sich in der Zahl der notwendigen Stellen und in den Personalkosten niederschlage und ausgewiesen werden sollte.

 

Zum Produkt 1302 (Baumbestattung) wird gefragt, warum der Betrag von 10.000 € ausgewiesen sei.

Frau Böse erläutert, dass es einen Bürgerantrag gegeben habe, der im Umweltausschuss beraten worden sei. Bis zur Klärung der Kosten sollte diese Entscheidung aber zurückgestellt werden. Der FB III hat die Kosten nunmehr auf 10.000 € geschätzt.

 

Zum Produkt 1502 (Weihnachtsbeleuchtung) berichtet Herr Messing, dass direkt nach der Abstimmung im Wirtschaftsförderungsausschuss der Einwand gekommen sei, dass der Betrag in Höhe von 5.000 € doch zu wenig sein könne. Es wurde dann vereinbart, dass im HFA nochmals über die Höhe des notwendigen Betrages gesprochen werden könne.

Nach Abstimmung der Ausschussmitglieder untereinander, stellt Herr Messing daher den Antrag, für das Jahr 2019 10.000 € und für die beiden Folgejahre 2020 und 2021 je 5.000 € einzustellen und diese mit Sperrvermerk zu versehen.

 

Herr Hense lässt darüber abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen, Ja: 10; Enthaltung: 1.

 

 

Beim Produkt SPO-008 (Modernisierung Beleuchtung Sportplatz Havixbeck) wird der Antrag der SPD beraten, die Lichtanlage am Sportzentrum Flothfeld zu modernisieren.

Man einigt sich darauf, dass die Fokussierung der Maßnahme nicht allein auf dieses Sportzentrum erfolgen solle, sondern man auch die anderen Anlagen, wie z.B. den Sportplatz Hohenholte oder den Tennisplatz mit einbeziehen müsse.

Die Priorität aber solle das Sportzentrum Flothfeld bekommen. Die Verwaltung möge eine entsprechende Vorlage erarbeiten.

Der Betrag solle mit Sperrvermerk eingestellt werden, weil erst einmal ein Konzept und eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Kostenschätzung erstellt und beraten werden solle.

 

 

Unter Produkt ÖPNV-001 (Umgestaltung Bahnhofsgebäude) bittet Herr Messing zum wiederholten Male eindringlich darum, das Projekt für dieses Jahr ernsthafter in Angriff zu nehmen.

 

 

Beim Produkt 0108 (Sanierung Rathaus) erläutert Frau Böse die sich aus den Ratsbeschlüssen vom 05.07.2018 (Rat 003/2018, TOP 25, VO/060/2018 „Rücknahme einer Besetzungssperre (EG 4)“) und vom 11.10.2018 (Rat 004/2018, TOP 18, VO/097/2018 „Rücknahme einer Besetzungssperre (EG 4)“) ergebenden Konsequenzen des Sperrvermerks für einen Umbau des Foyers, um die Schautafeln bürgerfreundlicher zu gestalten und Post datenschutzrechtlich sicher abwerfen zu können, etc..

Herr Wardenga fragt nach, ob der Aufwand auch notwendig werden würde, wenn die Stelle bewilligt worden wäre. Herr Wilke verneint dies.

 

 

Herr Webering verweist auf noch offene Fragen aus den Ausschüssen bzgl. des ÖPNV / Kosten Schülerbeförderung.

Frau Böse führt aus, dass in dem Produkt ein Betriebskostenzuschuss für die Pestalozzischule in Höhe von 27.000 € enthalten sei, der bei der Gesamtbetrachtung der Schülerbeförderungskosten herauszurechnen sei. Anders als im Schulausschuss diskutiert, zahlt die Gemeinde Havixbeck an die Stadt Billerbeck zur Zeit einen Anteil von 11.000 € für Schülerfahrten zwischen den Gemeinden, da die Busse von Billerbeck beauftragt werden. Diese Beträge sind in den Ansätzen enthalten.

Wie sich die Einsparung für die Gemeinde durch die Vertragsänderung konkret errechnet, wird im nichtöffentlichen Teil der Sitzung berichtet.

 

Herr Webering bittet darum, das Thema im nichtöffentlichen Teil weiter zu behandeln (siehe TOP 18.1) und insofern über Teilpunkt I des Beschlussvorschlags erst dann abzustimmen. Die Ausschussmitglieder stimmen zu.

 

 

Ebenso verweist er auf die noch nicht erfolgte Kündigung der Räumlichkeiten von FB III.

Herr Wilke erläutert, dass es keinen entsprechenden Ratsbeschluss zur Kündigung gäbe, daher sei diese auch bisher nicht erfolgt. Demzufolge sei der notwendige Betrag eingestellt worden und keine Reduzierung möglich.

 

 

Herr Messing verweist nochmals auf die unter Produkt 0108 (Sanierung Rathaus Foyer) eingestellten 12.000 €. Sicherlich sei seinerzeit zweimal die Einsparung der EG-4-Stelle vom Rat entschieden worden. Der Auftrag war an den Bürgermeister ergangen, Stellen anders zu organisieren, und so eine Besetzung dort zu gewährleisten.

Herr Dr. Höfener ergänzt, dass es politischer Wille gewesen sei, diese Umorganisation bürgerfreundlich in der Weise vorzunehmen, dass das Foyer weiterhin besetzt sein könne.

Frau Böse erläutert, dass alle MitarbeiterInnen so ausgelastet seien, dass sie nicht im Foyer platziert werden könnten. Würde man die Auszubildenen dort platzieren, würde man den Ausbildungsauftrag nicht erfüllen können.

Herr Wilke erläutert, dass er den Ratsbeschluss in der Weise verstanden habe, dass die Aufgabe kompensiert werden und nicht 1: 1 erhalten werden solle.

Herr Wardenga äußert die Auffassung, dass die Verfahrensweise durch Umorganisierung richtig erfolgt sei.

Herr Messing erläutert, dass seinerzeit reagiert wurde auf den Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt und es daher geboten schien, Personalkosten zu reduzieren. Diese zugunsten von Sachkosten zu reduzieren, sei nicht die Absicht gewesen.

Frau Schäpers plädiert dafür, den Betrag eingestellt zu lassen, die Umorganisation sei notwendig.

 

 

Es erfolgen die Beratungen zum Thema Stellenplan:

 

Zunächst ist eine Frage aus dem Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Feuerwehr und Friedhof bzgl. einer Ingenieurstelle bzw. der Stelle einer/s Klimaschutzmanagerin/s in FB III zu beantworten:

 

Nach telefonischer Auskunft des Projektträgers Jülich (PTJ) ist der Antrag für das Anschlussvorhaben während des Erstvorhabens zu stellen. Wie bekannt ist, verlässt uns unser Klimaschutzmanager Ende März 2019. Das Erstvorhaben endet am 31.05.2019. Dieses würde bedeuten, dass der Antrag bis dahin gestellt werden müsste. Das Bewilligungsverfahren dauert in der Regel 5-6 Monate.

 

Im Rahmen des Förderantrages ist eine Darstellung der zusätzlichen, noch nicht umgesetzten Maßnahmen des Klimaschutzkonzepts oder Teilkonzepts einzureichen, die im Rahmen der bisherigen fachlich-inhaltlichen Unterstützung noch nicht beantragt wurden und mindestens eine halbe Personalstelle (bei Umsetzung eines Klimaschutzteilkonzepts „Klimaschutz in Industrie- und Gewerbegebieten“ mindestens eine 30-Prozent-Stelle) rechtfertigen. Für die Umsetzung der zusätzlichen Maßnahmen ist ein neuer Beschluss durch das oberste Entscheidungsgremium vorzulegen, sofern die neu umzusetzenden Maßnahmen bzw. der neue Zeitraum vom ursprünglichen Beschluss (aus dem Erstvorhaben) nicht abgedeckt werden. Der Beschluss aus dem Erstvorhaben deckt das Anschlussvorhaben zeitlich nicht ab. Daher sind die Maßnahmen, die weitergeführt werden sollen, ebenfalls neu zu beschließen.

 

Eine den Förderkriterien entsprechende, fristgerechte Antragsstellung ist nunmehr aus zeitlichen und personellen Gründen sehr kritisch zu sehen.

 

Sollte man diesen Weg doch gehen wollen, so sähe der Weg wie folgt aus:

 

·        In dieser Sitzungsfolge würde eine Entscheidung getroffen, ob der Antrag gestellt werden soll.

 

·        Anschließend wird die Vorhabenbeschreibung angefertigt und verwaltungsintern abgestimmt, sodass diese bereits im März 2019 eingereicht werden kann.

 

·        In der kommenden Sitzungsfolge müsste ein Beschluss gefasst werden, der die Vorhabenbeschreibung bestätigt. Dieser wird der PTJ anschließend nachgereicht.
Eine politische Diskussion über die Aufgabenschwerpunkte des zukünftigen Klimaschutzmanagers wäre aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich.

 

Eine Ingenieurstelle, die zur Hälfte mit der Stelle eines Klimaschutzmanagers kombiniert wird, wäre grundsätzlich förderfähig. Es würde maximal eine Halbtagsstelle für einen Klimaschutzmanager gefördert. Im Regelfall erfolgt die Förderung des Anschlussvorhabens durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

 

Aus dem Erstvorhaben werden zwei Fördermonate verfallen, diese können auch nicht an das Anschlussvorhaben geknüpft werden.

 

Festzuhalten bleibt, dass der FB III zur Erledigung seiner Aufgaben eine weitere Vollzeitstelle für einen Ingenieur benötigt. Die Stelle eines Klimaschutzmanagers kann nur on Top gesetzt werden, um die gemeindlichen Ziele im Bereich des Klimaschutzes weiter zu verfolgen. Ob die Fördervoraussetzungen vielleicht doch noch zu erfüllen sind, wird seitens des FB III geprüft.

 

Herr Dr. Höfener äußert Verärgerung über die Position der CDU zum Thema Klimaschutz und gegenüber der Verwaltung, dass die Antragstellung auf Fördergelder nicht bereits ab dem 01.11.2018 erfolgt sei.

Herr Wilke entgegnet, dass es dazu keinen Ratsbeschluss gegeben habe.

 

Herr Hense stellt den gemeinsamen Antrag von SPD und Bündnis 90 Die Grünen zur Einrichtung einer Stelle Klimaschutzmanager (vgl. TOP 1) zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich abgelehnt: Ja: 5; Nein: 6.

 

 

Herr Webering beantragt nach Abwägung in der Fraktion, nur eine Demographiestelle in den Stellenplan aufzunehmen.

Es erfolgt die Abstimmung über diesen Antrag.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen: Ja: 9; Enthaltung: 2.

 

 

Herr Hense fragt, ob dem Stellenplan unter dieser Berücksichtigung zugestimmt werden könne.

 

Herr Dr. Höfener bittet noch um Beantwortung der Frage, ob die Stelle für eine/n IngenieurIn eingeplant sei.

 

Herr Webering beantragt, die vorhandene E 12 –Stelle in FB III mit einem kw-Vermerk zu versehen.

Herr Krotoszynski vertritt die Auffassung, dass eine neue Ingenieurstelle mit einem Sperrvermerk versehen werden solle, da der Bürgermeister zunächst das Aufgabenfeld und die beruflichen Voraussetzungen vorstellen solle.

Der Kämmerer rät dringend von einem Sperrvermerk ab, um die Besetzung der Stelle nicht unnötig zu erschweren bzw. zu verzögern. Dem stimmt Frau Schäpers zu.

 

Herr Hense lässt darüber abstimmen, ob die vorhandene E 12-Stelle in FB III mit einem kw Vermerk versehen werden soll.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen: Ja: 9; Enthaltung: 2.

 

 

Herr Webering merkt an, dass sich der Wegfall der Stellen in der kommunalen Kita auch im Stellenplan 2019 zeigen müsste. Herr Wilke wird den Stellenplan bis zum Rat entsprechend überarbeiten und die betroffenen Stellen mit einem kw Vermerk kennzeichnen.

 

 

Sodann wird über Teilpunkt 2. der Verwaltungsvorlage VO/016/2019 abgestimmt:

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat:

 

2. den Stellenplan 2019 unter Berücksichtigung der Abweichungen gemäß Beratung am 06.02.2019 anzuerkennen und zu beschließen

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen; Ja: 9, Enthaltung: 2.

 

 

Herr Messing betont unter Zustimmung anderer Ausschussmitglieder, dass die Erläuterungen im Haushaltsplan insgesamt zu dürftig seien. Er bittet den Kämmerer und die Verantwortlichen für die Produkte diese zukünftig umfangreicher zu gestalten.

Der Kämmerer sagt dies zu.

 

 

Anmerkung zum Protokoll:

Die Abstimmung über Teilpunkt 1 der Verwaltungsvorlage VO/016/2019 wurde im nichtöffentlichen Teil mit folgendem Ergebnis vorgenommen:

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat:

 

  1. Die im Haushaltsentwurf 2019 ausgewiesenen Ergebnisse unter Berücksichtigung der Abweichungen gemäß Beratung am 06.02.2019 anzuerkennen und zu beschließen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen; Ja. 8; Enthaltung: 3.

 

 


Abstimmungsergebnis (Teilpunkt 1):