Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Enthaltungen: 4

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die der Verwaltungsvorlage Nr. 071/2012 als Entwurf beigefügte 5. Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für den Friedhof Havixbeck vom 21.12.2003, jedoch mit folgenden Änderungen des § 22 Abs. 5.:

 

  • Es soll keine Frist zur Beseitigung der provisorischen Grabmale festgeschrieben werden.
  • Der Zeitpunkt zur Entfernung der provisorischen Grabmale wird in das Ermessen der Verwaltung gestellt.

Die Verwaltungsvorlage 071/2012 liegt vor.

Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 13.06.2012 TOP 8

Haupt- und Finanzausschuss vom 20.06.2012 TOP 18

 

Es entwickelt sich eine kurze Diskussion über den Zeitraum, in dem das Aufstellen von provisorischen Holzkreuzen zulässig sein soll. Wie auch im Haupt- und Finanzausschuss wird überwiegend befürwortet, den Zeitpunkt zur Entfernung der Holzkreuze in das Ermessen der Verwaltung zu stellen. Die Verwaltung solle nach Möglichkeit vor der Entfernung mit dem Nutzungsberechtigten Kontakt aufnehmen.