Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die in der nach der Wegebereisung am 14.06.2012 erstellten Prioritätenliste Nr. 1-5 aufgeführten Maßnahmen, mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln, im Jahr 2012 abzuarbeiten.

Die Prioritätenliste soll zudem über das Jahr 2012 hinweg fortgeschrieben werden.

 

Hinweis der Verwaltung: Wie in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses angeregt, soll bei der laufenden Nr. 1 „Parkplatz Habichtsbach“ zunächst nach der Sommerpause darüber entschieden werden, ob die drei Robinien erhalten oder gefällt werden sollen.


Die Verwaltungsvorlage 066/2012 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 06.06.2012 TOP 17

Haupt- und Finanzausschuss vom 20.06.2012 TOP 16

 

Herr Wilken befürchtet bei strengem Frost weitere Schäden an Straßen und Wegen und bittet die Verwaltung, auch hinsichtlich der Kanäle, die Situation weiterhin zu beobachten, damit ggf. entsprechende Mittel in den Haushalt 2013 eingestellt werden können.

 

Herr Greiffenberg fragt nach, ob es ein Qualitätssicherungskonzept gebe, da es im Bereich „Fohrmann“ nach Sanierung wieder zu Schäden gekommen sei. Seitens der Verwaltung wird mitgeteilt, dass diesem Hinweis nachgegangen werde.

 

Auf Nachfrage, wie mit Neben-, Wirtschafts- und Interessentenwegen verfahren werde, wird seitens der Verwaltung angegeben, dass mit den zur Verfügung stehenden Mitteln nur die Gemeindestraßen gemäß Prioritätenliste abgearbeitet werden können, wobei vorrangig Schul- und häufig genutzte gemeindliche Verkehrswege bearbeitet werden. Selbstverständlich kommt die Gemeinde ihrer Verkehrssicherungspflicht für gemeindeeigene Straßen nach. Die Frage der Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht bei Interessentenwegen wird zurzeit durch die Verwaltung geprüft. Insofern kleinere Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit auf den Interessentenwegen notwendig sind, muss auf die jeweilige Interessentenkasse zurückgegriffen werden.